Kleine Anfrage
Externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern im Zeitraum vom 6. Mai 2025 bis 31. Dezember 2025
- Eingereicht
- 13. Januar 2026
- Drucksache
- 21/3574
- Eingebracht von
- Fraktion der AfD
- Wahlperiode
- 21.
Eine Kleine oder Große Anfrage bringt die Fraktion ein. Bernd Schattner hat sie mitgezeichnet – sie ist nicht seine allein.
Die Anfrage im Wortlaut
Vorbemerkung der Fragesteller
Der Bundesrechnungshof hat in seinem Bericht „Jährliche Berichterstattung über den Einsatz externer Berater“ (2023) erneut erhebliche Transparenzund Steuerungsdefizite beim Einsatz externer Beratungsund Unterstützungsleistungen in der Bundesverwaltung festgestellt (www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2023/externe-berater-volltext.pdf?__blob=pu blicationFile&v=2). Besonders betroffen sind aus Sicht des Bundesrechnungshofes Ressorts mit komplexen sicherheits-, IT- und digitalisierungsbezogenen Aufgabenfeldern, zu denen in besonderer Weise das Bundesministerium des Innern (BMI) zählt. Der Bundesrechnungshof kritisiert, dass bei zahlreichen Maßnahmen des BMI wesentliche Informationen fehlen, die für eine wirksame parlamentarische Kontrolle erforderlich wären – etwa klare Projektziele, belastbare Begründungen für den externen Beratereinsatz, Angaben zu Subunternehmern, Bewertungen der Zielerreichung oder dokumentierte Erfolgskontrollen. Aufgrund dieser strukturellen Mängel fordert der Bundesrechnungshof ausdrücklich eine Reform der bestehenden Beraterberichterstattung der Bundesregierung, um deren Aussagekraft zu erhöhen. Nach Medienberichten zählt das BMI seit Jahren zu den ressourcenstärksten Nutzern externer Beratungsleistungen innerhalb der Bundesregierung. Für das Haushaltsjahr 2023 weist „Heise Online“ allein im Bundesministerium selbst rund 26 Mio. Euro an Ausgaben für Beratungsund Unterstützungsleistungen aus (www.heise.de/news/Bundesregierung-zahlte-2023-ueber-230-Millionen-Euro-an-Beratungsfirmen-10186307.html). Weitere 33,8 Mio. Euro entfielen auf Behörden im Geschäftsbereich des BMI, darunter sicherheitsrelevante Einrichtungen sowie IT- und Digitalisierungsbehörden. Damit liegt das Gesamtvolumen externer Beratungsund Unterstützungsleistungen im unmittelbaren und mittelbaren Zuständigkeitsbereich des BMI bei nahezu 60 Mio. Euro. Diese hohen Ausgaben verdeutlichen nach Auffassung der Fragesteller die herausgehobene Bedeutung externer Beratung im BMI und unterstreichen zugleich die Relevanz der vom Bundesrechnungshof festgestellten Defizite. Ein Artikel des „Spiegel“ vom 19. Juni 2025 weist zudem darauf hin, dass die Bundesregierung auch in zentralen sicherheitsund digitalisierungsbezogenen Bereichen weiterhin keine ausreichenden Mechanismen etabliert habe, um den Einsatz externer Beratungsleistungen wirksam zu steuern oder deren Nutzen transparent zu bewerten (www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/bundesrechn ungshof-kritisiert-teure-berater-fuer-regierung-a-15a358c3-1259-440f-bdd6-67 0360ac79be). Aus Sicht der Fragesteller besteht gerade im BMI angesichts seiner sicherheitsund grundrechtsrelevanten Zuständigkeiten ein besonderes öffentliches Interesse an Transparenz über Art, Umfang, Vergabepraxis und Wirksamkeit externer Beratungsund Unterstützungsleistungen. Vor diesem Hintergrund halten die Fragesteller es für notwendig, für den Zeitraum vom 6. Mai 2025 bis zum 31. Dezember 2025 eine umfassende und nachvollziehbare Darstellung der im
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage erscheint als eigene Drucksache und ist hier nicht abgedruckt. Sie ist über die Parlamentsdatenbank des Deutschen Bundestages unter derselben Vorgangsnummer zu finden.
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