Kleine Anfrage
Rechtsgrundlagen, Einsatzpraxis und Kontrollmechanismen polizeilicher Überwachungstechnologien
- Eingereicht
- 16. Januar 2026
- Drucksache
- 21/3696
- Eingebracht von
- Fraktion der AfD
- Wahlperiode
- 21.
Eine Kleine oder Große Anfrage bringt die Fraktion ein. Bernd Schattner hat sie mitgezeichnet – sie ist nicht seine allein.
Die Anfrage im Wortlaut
Vorbemerkung der Fragesteller
durch Bundesbehörden berührt zentrale Grundrechte, insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG), das Telekommunikationsgeheimnis gemäß Artikel 10 GG, das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie die Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 GG. Bereits in früheren Wahlperioden wurden hierzu verschiedene Kleine Anfragen gestellt. Die Bundesregierung hat auf Bundestagsdrucksache 19/1513 zur Nutzung von Prognoseund Bewertungssoftware im Bereich des sogenannten Predictive Policing ausgeführt, dass derartige Systeme auf Bundesebene seinerzeit nicht eingesetzt wurden. Auf Bundestagsdrucksache 19/5011 hat sie zur Frage der sogenannten intelligenten Videoüberwachung Stellung genommen und erläutert, dass für automatisierte Videoanalyse oder KI-gestützte (KI = Künstliche Intelligenz) Echtzeitauswertung keine spezifische bundesgesetzliche Ermächtigung existiere, man jedoch eine Anwendung der Befugnisnorm des § 27 Satz 1 Nummer 2 Bundespolizeigesetz (BPolG) für ausreichend halte. Die Bundestagsdrucksachen 19/5744 und 19/6076 befassten sich mit dem Pilotprojekt zur biometrischen Gesichtserkennung am Bahnhof Berlin-Südkreuz und stellten die technischen Parameter, Trefferquoten und Ergebnisse des Testbetriebes dar. Auf Bundestagsdrucksache 19/14952 beantwortete die Bundesregierung Fragen zur deutschen Beteiligung an europäischen Vorhaben zum Abgleich biometrischer Daten, insbesondere in dem Projekt „Towards the European Level Exchange of Facial Images“ (TELE-FI). Die jüngste thematisch einschlägige Antwort ist auf Bundestagsdrucksache 21/2289 enthalten und betrifft Werkzeuge der informationstechnischen Überwachung beim Bundeskriminalamt (BKA), wobei größere Teile der Antwort aus Gründen des Staatswohls als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft wurden. Diese bisherigen Antworten beleuchten einzelne Technologien, Projekte und Anwendungen, ergeben nach Auffassung der Fragesteller jedoch kein zusammenhängendes Gesamtbild über den gegenwärtigen Stand der Überwachungstechnologien im
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage erscheint als eigene Drucksache und ist hier nicht abgedruckt. Sie ist über die Parlamentsdatenbank des Deutschen Bundestages unter derselben Vorgangsnummer zu finden.
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