Kleine Anfrage
Zu den Aufsichts- und Kontrollmandaten der Bundesnetzagentur im Bereich der Digitalpolitik
- Eingereicht
- 20. Januar 2026
- Drucksache
- 21/3724
- Eingebracht von
- Fraktion der AfD
- Wahlperiode
- 21.
Eine Kleine oder Große Anfrage bringt die Fraktion ein. Bernd Schattner hat sie mitgezeichnet – sie ist nicht seine allein.
Die Anfrage im Wortlaut
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) soll laut Selbstverständnis den Rahmen setzen für einen diskriminierungsfreien Wettbewerb der Anbieter und neuen Unternehmen den Marktzugang bahnen. Sie steht für Investitionen in die Netze und damit für einen modernen leistungsfähigen Staat. Zudem schützt sie die Verbraucher, die diese Netze nutzen (www.bundesnetzagentur.de/DE/Allgemeines/DieBundesnetzagentur/AufgabenStruktur/start.html). Im Bereich der Telekommunikation soll die Bundesnetzagentur für einen fairen Wettbewerb sorgen, auch in der Fläche. Sie verwaltet Frequenzen und Rufnummern, klärt Funkstörungen auf und tritt als Beratung der Bürger auf (www.bundesnetzagentur.de/DE/Allgemeines/DieBundesnetzagentur/AufgabenStruktur/sta rt.html). In den vergangenen Jahren sind zu diesen im weiteren Sinn infrastrukturellen Aufgaben auch jene der Aufsicht hinzugekommen. So soll nach bisherigen Plänen die Bundesnetzagentur eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der KI-Verordnung (AI Act; KI bzw. AI = Künstliche Intelligenz) der Europäischen Union in nationales Recht übernehmen. Diese Verordnung (https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/regulatory-framework-ai) verfolgt das Ziel, vertrauenswürdige Lösungen Künstlicher Intelligenz in der EU zu fördern; die Bundesnetzagentur hat ein KI-Service Desk aufgesetzt, um Unternehmen und Behörden in den Fragen der EU-Verordnung Orientierung zu bieten (www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/KI/start_ki.html). Darüber hinaus hat die Bundesnetzagentur einen sogenannten Digital Services Coordinator (DSC) eingerichtet, der die nationale Einhaltung des Digital Services Acts (DSA; https://germany.representation.ec.europa.eu/digital-services-a ct-dsa-eu-regeln-fur-digitale-plattformen-schutz-der-meinungsfreiheit-und-vo n_de) überwacht. Zur Unterstützung bei dieser Kontrollaufgabe zertifiziert die Bundesnetzagentur sogenannte vertrauenswürdige Hinweisgeber, die mutmaßlich rechtswidrige Inhalte im Netz melden können. Der Etat der Bundesnetzagentur wird im Haushaltsentwurf 2026 im Kapitel 18 mit 303 Mio. Euro angegeben, das ist ein Minus von 13 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr. Die Personalausgaben werden mit 204 Mio. Euro veranschlagt, was einem Zuwachs in Höhe von 1 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr entspricht (Bundestagsdrucksache 21/600, Einzelplan 09, S. 177). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie viele Mitarbeiter (in Vollzeitäquivalenten) sind derzeit bei der Bundesnetzagentur beschäftigt, und wie hat sich die Beschäftigtenzahl in den vergangenen fünf Jahren entwickelt (siehe Vorbemerkung der Fragesteller; bitte ausführen)? 2. Ist seitens der Plä
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Mitarbeiter (in Vollzeitäquivalenten) sind derzeit bei der Bundesnetzagentur beschäftigt, und wie hat sich die Beschäftigtenzahl in den vergangenen fünf Jahren entwickelt (siehe Vorbemerkung der Fragesteller; bitte ausführen)?
2. Ist seitens der Pläne der Bundesregierung bis zum Ende der laufenden Legislatur mit einer Ausweitung des Etats der Bundesnetzagentur zu rechnen, wenn ja, wie hoch wird die Ausweitung des Etats sein, und wie wird sie begründet?
3. Wie viele der in Frage 1 erfragten Mitarbeiter sind für den Teilbereich Telekommunikation zuständig und davon wiederum mit Aufsichtsund Kontrollaufgaben zur Umsetzung der EU-Verordnungen (DSA, AI Act) in nationales Recht betraut (siehe Vorbemerkung der Fragesteller; bitte ausführen)?
4. Über welche Grundqualifikationen verfügen jene Mitarbeiter, zu deren Aufgaben die Überwachung der Bestimmungen des DSA und des AI Acts zählen, und in welchem Rhythmus, mit welchen Inhalten und von welchen Dienstleistern werden jene Mitarbeiter bei der Wahrnehmung ihrer genannten Aufgaben geschult?
5. Beschäftigt die Bundesnetzagentur zur Wahrnehmung ihrer Aufsichtsund Kontrollaufgaben zum DSA und zum AI Act auch externe Berater und Dienstleister? a) Wenn ja, wie sind diese externen Berater qualifiziert, und wie werden sie ausgewählt? b) Wenn ja, welche Kosten sind für die Beschäftigung externer Berater und Dienstleister entstanden (bitte für die letzten fünf Jahre aufschlüsseln)? c) Wenn nein, ist – auch fallweise – die Beschäftigung externer Berater und Dienstleister zu den angegebenen Zwecken geplant?
6. Kommt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Wahrnehmung der genannten Aufsichtsund Kontrollmandate im Bereich der Digitalpolitik durch die Bundesnetzagentur zu Überschneidungen und Duplizierungen mit anderen Aufsichtsund Kontrollbehörden? a) Wenn ja, um welche Aufsichtsund Kontrollbehörden handelt es sich hierbei? b) Wenn ja, um welche Verordnungen, Richtlinien und Gesetze handelt es sich hierbei? c) Wenn ja, welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um derlei Überschneidungen und Redundanzen aufzuheben? d) Wenn nein, kann die Bundesregierung kraft ihres jetzigen Kenntnisstandes Überschneidungen und Redundanzen mit anderen Kontrollbehörden auch künftig ausschließen?
7. Wird die geplante Abnahme an Finanzmitteln für die Bundesnetzagentur zu einer Schwächung der Aufsichtsund Kontrollmandate bei der Digitalpolitik führen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller; bitte ausführen)?
8. Wird der geplante Zuwachs an Personalmitteln für die Bundesnetzagentur zu einer Stärkung der Aufsichtsund Kontrollmandate bei der Digitalpolitik führen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller; bitte ausführen)?
9. Plant die Bundesregierung eine Evaluation der Effizienz der Arbeit der Bundesnetzagentur als Aufsichtsund Kontrollbehörde in der Digitalpolitik? a) Wenn ja, wann, durch wen, und mit welchen Mitteln? b) Wenn nein, warum nicht?
10. Besteht eine Kontrollinstanz, die die Aufsichtsund Kontrollmandate der Bundesnetzagentur in der Digitalpolitik ihrerseits begleitet, kontrolliert und gegebenenfalls sanktioniert? a) Wenn ja, ist es eine interne Abteilung, und mit welcher personellen, finanziellen und zeitlichen Ausstattung? b) Wenn ja, ist es eine dritte Behörde respektive ein Bundesministerium, und mit welcher personellen, finanziellen und zeitlichen Ausstattung? c) Wenn nein, warum nicht (bitte ausführen)?
11. Liegen der Bundesregierung kritische Äußerungen Dritter zur Machtkonzentration bei der Bundesnetzagentur als Aufsichtsund Kontrollbehörde bei der Digitalpolitik vor? a) Wenn ja, von welchen Akteuren, und wo und wie begründet artikuliert? b) Wenn ja, wie reagiert die Bundesregierung auf die genannte Kritik?
12. Welchem Bundesministerium ist die Bundesnetzagentur im Allgemeinen und deren Zuständigkeit als Aufsichtsbehörde der Digitalpolitik im Besonderen nachgeordnet (siehe Vorbemerkung der Fragesteller; bitte ausführen)?
13. Kann die Bundesnetzagentur angesichts des laufenden Aufbaus des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) ihre Aufsichtsund Kontrollmandate bei der Digitalpolitik nach Einschätzung der Bundesregierung vollumfänglich wahrnehmen (siehe www.bundesregierung.de/resource/blob/992814/2345476/cdff731d8650c3ea9281853dedf4 6d2c/2025-05-06-organisationserlass-data.pdf, hier S. 6; bitte ausführen)?
14. Wann wird das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung öffentlich über seine Organisationsstruktur in Form eines vollständigen Organisationsplans (statt nur eines Entwurfs) informieren (https://bmds.bund.de/fileadmin/BMDS/Dokumente/Organigramm_BMDS_08202 5.pdf)?
15. Hat die Bundesregierung im Zuge der Umsetzung der EU-Verordnungen zur Digitalpolitik in nationales Recht Alternativen zur Einsetzung der Bundesnetzagentur als nationale Aufsichtsbehörde geprüft? a) Wenn ja, um welche Instanzen handelte es sich dabei, und wie sah das Prüfergebnis aus? b) Wenn ja, welche Gründe gaben den Ausschlag zugunsten der Bundesnetzagentur? c) Wenn nein, warum nicht?
16. Hält die Bundesregierung an ihren Plänen fest, auch im Falle der Umsetzung des Data Acts der Europäischen Union in nationales Recht die Bundesnetzagentur zur nationalen Aufsichtsbehörde zu ernennen (siehe www.dr-datenschutz.de/data-act-der-eu-diskussion-um-die-aufsichtsstruktur/; bitte ausführen)?
17. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über mögliche Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden und über deren Ergebnisse vor, als Reaktion auf die 884 im Berichtsjahr 2024 beim Beschwerdeportal des Digital Services Coordinators der Bundesnetzagentur eingegangenen Meldungen (siehe www.dsc.bund.de/DSC/DE/Aktuelles/Downloads/DSC_Bericht2024.pdf ?__blob=publicationFile&v=4, hier S. 7; bitte ausführen)?
18. Hat die Bundesnetzagentur im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Aufsichtsund Kontrollmandate bei der Digitalpolitik im Berichtsjahr 2024 Sanktionen gegen Unternehmen verhängt, die gegen den DSA der EU verstoßen haben (bitte nach Unternehmen, Grund der Sanktion sowie deren Höhe aufschlüsseln)?
19. Wie viele Anfragen von Unternehmen bzw. Behörden zum AI Act der EU sind seit der Einrichtung des KI-Service Desks der Bundesnetzagentur dortselbst eingegangen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller; bitte nach Seitenaufruf und Kontaktaufnahme differenzieren, bitte nach Unternehmen bzw. Behörden sowie deren Anliegen aufschlüsseln)?
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage erscheint als eigene Drucksache und ist hier nicht abgedruckt. Sie ist über die Parlamentsdatenbank des Deutschen Bundestages unter derselben Vorgangsnummer zu finden.
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