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Bernd SchattnerMenü

Schriftliche Frage

Abschluss weiterer Freihandelsabkommen

Eingereicht
6. März 2026
Drucksache
21/4573
Eingebracht von
Bernd Schattner, MdB
Wahlperiode
21.

Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.

Die Frage

Für den Abschluss welcher weiteren Freihandelsabkommen möchte sich die Bundesregierung zukünftig einsetzen, und welche Vorund Nachteile erhofft sich die Bundesregierung dabei für die deutsche Volkswirtschaft?

Die Antwort der Bundesregierung

Bilaterale Freihandelsabkommen der EU schaffen für die europäische Wirtschaft und die exportorientierte deutsche Wirtschaft verbesserten Marktzugang für Waren, Dienstleistungen und Investitionen, sorgen für verlässliche Rahmenbedingungen und so für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung. Zugleich schaffen Freihandelsabkommen den Zugang zu Waren und Dienstleistungen aus Drittstaaten, die in der EU zum Teil nicht verfügbar sind. Insgesamt leisten Freihandelsabkommen einen wichtigen Beitrag zur Diversifizierung und Verbesserung der Resilienz der europäischen Wirtschaft. Die Bundesregierung setzt sich vor diesem Hintergrund für den Abschluss der laufenden Verhandlungen mit Malaysia, den Philippinen und Thailand ein. Zudem unterstützt die Bundesregierung zügige Fortschritte in den Verhandlungen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten. Mit Australien hat die Europäische Kommission bereits Verhandlungen über ein bilaterales Freihandelsabkommen weit vorangetrieben und plant, noch in diesem Jahr Verhandlungen hierüber abzuschließen. Auch diese Verhandlungen werden von der Bundesregierung unterstützt. Nachteile durch die Abkommen sind aus Sicht der Bundesregierung nicht zu befürchten, insbesondere wird in sensiblen Sektoren, wie z. B. für einige Agrarprodukte, in der Regel nur eine begrenzte oder gar keine Liberalisierung vorgesehen. Des Weiteren sind in den Abkommen in der Regel Schutzklauseln verankert, die greifen, wenn ein plötzlicher, unvorhergesehener und starker Anstieg von Importen zu einer „schwerwiegenden Schädigung“ oder deren Androhung für einen bestimmten Wirtschaftszweig der EU führt. Die Klauseln ermöglichen die temporäre Rücknahme von Zollvergünstigungen oder anderen Präferenzregelungen, um heimische Produzenten zu schützen.

Original beim Deutschen BundestagZurück ins Archiv