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Bernd SchattnerMenü

Kleine Anfrage

Operative Erforderlichkeit zusätzlicher Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4302)

Eingereicht
1. April 2026
Drucksache
21/5148
Eingebracht von
Fraktion der AfD
Wahlperiode
21.

Eine Kleine oder Große Anfrage bringt die Fraktion ein. Bernd Schattner hat sie mitgezeichnet – sie ist nicht seine allein.

Die Anfrage im Wortlaut

Vorbemerkung der Fragesteller bestätigt, dass im Bundeskanzleramt ein erster Entwurf zur Reform des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst (BND-Gesetz) erstellt wurde und sich derzeit in Vorabstimmung befindet. Ziel der Reform ist nach Angaben der Bundesregierung eine verfassungskonforme, systematische Novellierung des Nachrichtendienstrechts, um die operative Leistungsfähigkeit der Nachrichtendienste des Bundes zu stärken und mit relevanten europäischen Partnerdiensten Schritt zu halten. In der öffentlichen Berichterstattung wurde in diesem Zusammenhang über mögliche zusätzliche operative Handlungsmöglichkeiten des Bundesnachrichtendienstes (BND) berichtet (z. B. www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/bnd-gesetz-befugnisse-100.html). Dabei wurde insbesondere auf weitergehende operative Instrumente verwiesen, die über die bisherige Informationsgewinnung hinausgehen könnten. Konkrete Angaben dazu, in welchen sicherheitspolitischen Lagen oder operativen Konstellationen die bestehenden gesetzlichen Befugnisse des BND nicht ausreichen, wurden bislang jedoch nicht näher dargelegt. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) bedürfen eingriffsintensive sicherheitsrechtliche Befugnisse einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Grundlage sowie einer nachvollziehbaren Begründung ihrer Erforderlichkeit (BVerfG, Urteil vom 20. April 2016 zum BKA-Gesetz [BKA = Bundeskriminalamt] – 1 BvR 966/09). Eine Reform des BND-Gesetzes, die zusätzliche operative Befugnisse vorsieht, setzt daher eine klare sicherheitspolitische Einordnung voraus, aus der hervorgeht, welche konkreten Problemlagen adressiert werden sollen und weshalb bestehende Regelungen hierfür nicht ausreichen. Vor diesem Hintergrund sehen die Fragesteller weiteren Klärungsbedarf hinsichtlich der tatsächlichen operativen Erforderlichkeit möglicher zusätzlicher Befugnisse sowie der herangezogenen internationalen Vergleichsmaßstäbe. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche konkreten sicherheitspolitischen Entwicklungen oder Bedrohungsszenarien in den vergangenen fünf Jahren haben die Bundesregierung dazu veranlasst, zusätzliche operative Befugnisse für den Bundesnachrichtendienst zu prüfen? 2. In welchen typischen Einsatzoder Lagekonstellationen sind nach Auffassung der Bundesregierung die derzeitigen gesetzlichen Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes nicht ausreichend, um seinen gesetzlichen Auftrag wirksa Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche konkreten sicherheitspolitischen Entwicklungen oder Bedrohungsszenarien in den vergangenen fünf Jahren haben die Bundesregierung dazu veranlasst, zusätzliche operative Befugnisse für den Bundesnachrichtendienst zu prüfen? 2. In welchen typischen Einsatzoder Lagekonstellationen sind nach Auffassung der Bundesregierung die derzeitigen gesetzlichen Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes nicht ausreichend, um seinen gesetzlichen Auftrag wirksam zu erfüllen? 3. In wie vielen Fällen in den vergangenen fünf Jahren konnte nach Kenntnis der Bundesregierung der Bundesnachrichtendienst Maßnahmen nicht durchführen, weil ihm hierfür die erforderlichen gesetzlichen Befugnisse fehlten, und wenn hierzu keine statistische Erfassung erfolgt, aus welchen Gründen erfolgt eine solche Erfassung nicht? 4. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren Fälle, in denen der Bundesnachrichtendienst aus rechtlichen Gründen nicht operativ tätig werden konnte, obwohl dies aus nachrichtendienstlicher Sicht als erforderlich eingeschätzt wurde, und wenn ja, welche Kategorien von Maßnahmen waren hiervon betroffen (z. B. Cyberoperationen, Einflussmaßnahmen, Zugriff auf technische Infrastruktur oder vergleichbare Maßnahmen)? 5. Über welche operativen Befugnisse verfügen vergleichbare europäische Partnerdienste, die dem Bundesnachrichtendienst derzeit nicht zustehen? 6. Welche europäischen Partnerdienste werden im Rahmen der Reformüberlegungen der Bundesregierung als Vergleichsmaßstab herangezogen? 7. Liegt der Bundesregierung eine systematische Auswertung operativer Erfahrungsberichte oder interner Lagebewertungen zugrunde, die die Notwendigkeit zusätzlicher Befugnisse stützt, und wenn ja, seit wann werden solche Auswertungen durchgeführt?

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage erscheint als eigene Drucksache und ist hier nicht abgedruckt. Sie ist über die Parlamentsdatenbank des Deutschen Bundestages unter derselben Vorgangsnummer zu finden.

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