Schriftliche Frage
Unterstützung von Schweinehalter wegen des angespannten Schweinefleischmarkts
- Eingereicht
- 26. November 2021
- Drucksache
- 20/132
- Eingebracht von
- Bernd Schattner, MdB
- Wahlperiode
- 20.
Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.
Die Frage
Die Antwort der Bundesregierung
Die Lage am Schweinemarkt ist derzeit sehr angespannt, da die Schweinehalter mit mehreren Herausforderungen wie der Corona-Pandemie, dem regionalen Ausbruchsgeschehen der Afrikanischen Schweinepest, einer rückläufigen Inlandsnachfrage und sehr hohen Futtermittelkosten gleichzeitig konfrontiert sind. Die Europäische Kommission informierte anlässlich der letzten Tagung des Agrarrates am 15. November 2021 unter dem Tagesordnungspunkt Marktsituation, dass sie die beschriebenen Entwicklungen im Schweinefleischsektor sehr genau beobachte, jedoch feststelle, dass eine vergleichbare Situation wie bei der Milchkrise 2015 nicht vorliege. Daher hält die Europäische Kommission Marktmaßnahmen derzeit nicht für geeignet, um den Schweinefleischmarkt zu stabilisieren. Im Zusammenhang mit coronabedingten Einbußen stellen die Corona-Hilfen derzeit für schweinehaltende Betriebe eine große Unterstützung dar. Die Bundesregierung begrüßt daher die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Verlängerung des befristeten Beihilferahmens bis Mitte 2022. Des Weiteren sind Schweinehalter mit coronabedingten Liquiditätsschwierigkeiten im Liquiditätssicherungsprogramm der Landwirtschaftlichen Rentenbank antragsberechtigt. Ebenso steht den Schweineerzeugern eine Antragstellung im Corona-Bürgschaftsprogramm des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) offen, welches ebenfalls über die Landwirtschaftliche Rentenbank abgewickelt wird. Durch die Haftungsübernahme von bis zu 90 Prozent durch den Bund ermöglicht das BMEL-Bürgschaftsprogramm den landwirtschaftlichen Betrieben mit unzureichender Bonität die Aufnahme der benötigten Liquiditätssicherungsdarlehen. Maßnahmen in Zusammenhang mit regionalen Ausbrüchen der Afrikanischen Schweinepest liegen in der Kompetenz der betroffenen Länder, da diese für Maßnahmen der Gefahrenabwehr auf ihrem Gebiet und folglich auch für die Durchführung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Tierseuchen zuständig sind. Eine Bundeskompetenz ist somit nicht gegeben.
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