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Bernd SchattnerMenü

Kleine Anfrage

Künftige verpflichtende Maßnahmen gegen Lebensmittelverschwendung

Eingereicht
26. Januar 2022
Drucksache
20/509
Eingebracht von
Fraktion der AfD
Wahlperiode
20.

Eine Kleine oder Große Anfrage bringt die Fraktion ein. Bernd Schattner hat sie mitgezeichnet – sie ist nicht seine allein.

Die Anfrage im Wortlaut

Vorbemerkung der Fragesteller Aus ethischer und ökologischer Sicht widersprechen vermeidbare Lebensmittelabfälle dem Nachhaltigkeitsgedanken. Die Diskussion, wie die Lebensmittelverschwendung in Deutschland nachhaltig reduziert werden kann, hält mittlerweile gut zehn Jahre an (vgl. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/lebensmittelproduktion/lebensmittelverschwendung-wie-wird-di e-nationale-strategie-umgesetzt-64354). Dennoch landen in Deutschland entlang der Lebensmittelversorgungskette immer noch 12 Millionen Tonnen Lebensmittel im Müll (vgl. https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittelverschwendung/strategie-lebensmittelverschwendung.html;jsessionid=9E71 480C3D549C5795984B9D6F5B9760.live832#doc11142bodyText4). Verbraucherzentralen kritisieren diesbezüglich, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bisher lediglich „auf Freiwilligkeit, Appelle und viel Unverbindlichkeit“ gesetzt hat (vgl. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/lebensmittelproduktion/lebensmittelverschwend ung-wie-wird-die-nationale-strategie-umgesetzt-64354). Ändern möchte das der neue Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir, der beim Darlegen seiner ersten Pläne für einen nachhaltigeren Umgang mit Lebensmitteln die Einführung einiger verpflichtender Maßnahmen ankündigt (vgl. https://www.hna.de/politik/cem-oezdemir-containern-legal-verpflichtende-lebensmittelspenden-tn-supermaerkte-gruene-ampel-gesetz-91211395.html). Außerdem kritisiert er die Strafbarkeit des „Containerns“ und möchte er das Spenden von Lebensmitteln erleichtern (vgl. https://www.zeit.de/politik/deutschland/2021-12/cem-oezdemir-lebensmittelverschwendung-spenden-containern). Auch im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP hat sich die Bundesregierung dazu verpflichtet, Lebensmittelverschwendung gemeinsam mit allen Beteiligten verbindlich branchenspezifisch zu reduzieren. Zusätzlich sollen haftungsrechtliche Fragen geklärt und die Lebensmittelspende steuerrechtlich erleichtert werden (Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf, S. 45, Ernährung). Offen bleiben aber der Zeitraum und die Umsetzungsstrategie dieser Pläne. Nach Auffassung der Fragesteller müssen jedoch schnellstmöglich Maßnahmen eingeleitet werden, um das Ziel der Agenda 2030 der Vereinten Nationen (UN) für den Bereich der Reduzierung vermeidbarer Lebensmittelabfälle und Lebensmittelverluste (SDG 12.3) einhalten zu können. Deutscher Bundestag Drucksache 20/509 20. Wahlperiode 26.01.2022 Aufgrund der weltweit begrenzten Produktionsflächen und Produktionskapazitäten und der stetig wachsenden Weltbevölkerung wurde im September 2015 von den Vereinten Nationen die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verabschiedet, in der verschiedene Nachhaltigkeitsziele festgelegt wurden und zu deren Umsetzung sich die Bundesregierung verpflichtet sieht (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/12631). Ein Ziel (SDG 12.3) für den Bereich der Reduzierung vermeidbarer Lebensmittelabfälle und Lebensmittelverluste lautet: „Bis 2030 Halbierung der Pro-Kopf-Lebensmittelabfälle auf der Handelsund Verbraucherstufe und Reduzierung der Lebensmittelverluste entlang der Produktionsund Lieferkette einschließlich der Nachernteverluste“ (ebd.). Die Bundesregierung sieht dieses Ziel zudem auch in ihrem Klimaschutzplan 2050 vor (vgl. https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Klimaschutz/klimaschutzplan_2050_bf.pdf). Nebenbei bemerkt muss Deutschland einen Bericht für das Jahr 2020 über die Lebensmittelabfälle an die EU bis zum 30. Juni 2022 übermitteln, was sich aus der EU-Abfallrahmenrichtlinie ergibt (vgl. https://www.zugutfuerdietonne.de/b erichterstattung-an-die-eu). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der im Rahmen der „Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung Wir fragen die Bundesregierung: 1. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der im Rahmen der „Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung“ gebildeten sektorspezifischen Dialogforen, haben diese bereits Vereinbarungen zur Reduzierung der Lebensmittelabfälle mit konkreten Maßnahmen für ihren jeweiligen Sektor erarbeitet, und wenn ja, welche (vgl. https://www.zugutfuerdietonne.de/strategie/dialogforen)? a) Wie erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung die Erfolgskontrolle der Maßnahmen, die in den sektorspezifischen Dialogforen ausgearbeitet wurden? b) Wie viele Fördermittel sind nach Kenntnis der Bundesregierung bereits in die sektorspezifischen Dialogforen seit deren Gründung geflossen? c) Konnten nach Kenntnis der Bundesregierung aus der verbesserten Datenlage zur Lebensmittelverschwendung im Einzelhandel (Bilanz 2. Nationales Dialogforum) bereits konkrete Maßnahmen im Einzelhandel zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung abgeleitet werden, und wenn ja, welche (vgl. https://www.zugutfuerdietonne.de/strategie/dialogforen/2-nationales-dialogforum)? d) Konnten konkrete Maßnahmen im Bereich Einzelhandel aufgrund der im 2. Nationalen Dialogforum angesprochenen deutlich verbesserten Datenlage zur Lebensmittelverschwendung im Einzelhandel konzipiert werden, und wenn ja, welche (vgl. https://www.zugutfuerdietonne.de/strategie/dialogforen/2-nationales-dialogforum)? 2. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wann das 3. Nationale Dialogforum geplant ist, und wenn ja, wann wird dieses stattfinden, und ist bereits bekannt, welche Verbände, Vereine und Firmen an diesem teilnehmen werden (vgl. https://www.zugutfuerdietonne.de/strategie/nationales-dialog forum)? 3. Zieht die Bundesregierung Konsequenzen aus der Kritik der Verbraucherzentralen, dass nur durch gesetzliche Ziele und verbindliche Vorgaben die in den Dialogforen unterzeichneten Vereinbarungen, Wirksamkeit entfalten könnten (vgl. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/lebensmittelproduktion/lebensmittelverschwendung-wie-wird-die-nationale-str ategie-umgesetzt-64354), und wenn ja, welche? 4. Wann hat sich das Bund-Länder-Gremium, das die Aufgabe einer ressortund länderübergreifenden prozessbegleitenden Steuerung übernimmt, im letzten Jahr getroffen, und konnte dieses Gremium weitere Handlungsempfehlungen identifizieren (vgl. https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/226-lebensmittelverschwendung.html), und wenn ja, welche? 5. Gibt es bereits einen Zeitplan, bis wann verbindliche branchenspezifische Maßnahmen eingeführt werden sollen, und wenn ja, wie sieht dieser aus, und stehen bereits verbindliche Maßnahmen für gewisse Branchen fest, die die Bundesregierung einführen möchte (vgl. https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf, S. 45, Ernährung), und wenn ja, welche? 6. Welche Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung für die Verpflichtung des Lebensmitteleinzelhandels zur Lebensmittelspende, wie dies etwa in Frankreich gesetzlich festgeschrieben ist, und welche dagegen (vgl. https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/lebensmittel-verschwendung-containern-1.4331886)? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? 7. Gibt es bereits eine Deadline, bis wann haftungsrechtliche Fragen geklärt und steuerrechtliche Erleichterungen für Spenden ermöglicht werden sollen, und gibt es hierzu eine Umsetzungsstrategie (vgl. https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf, S. 45, Ernährung)? Wenn ja, wie sieht diese Strategie aus? 8. Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, Haftungsrisiken bei der Lebensmittelspende und Weitergabe in Anlehnung an das italienische „Gute Samariter Gesetz“ zu reduzieren (vgl. https://www.bundestag.de/resource/blob/648932/7c64ad8483b3e289ce6896fc36198be0/WD-5-046-19-p df-data.pdf, S. 12 ff.)? 9. Plant die Bundesregierung eine strafrechtliche Änderung bei dem Thema Containern, und wenn ja, wann soll diese stattfinden, und wie sollte diese aussehen? 10. Wie häufig wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren Menschen, die sich weggeworfene Lebensmittel angeeignet haben (Containern), in Deutschland strafrechtlich verfolgt? 11. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung circa die jährliche Dunkelziffer an Menschen, die sich weggeworfene Lebensmittel aneignen (Containern)? 12. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung, wie bereits im November 2020 in der Kleinen Anfrage „Maßnahmen gegen Lebensmittelverschwendung – Bewertung der Beste-Reste-App von „Zu gut für die Tonne!““ angekündigt, die Beste-Reste-App neu konzipiert (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 8 und 9 auf Bundestagsdrucksache 19/24781)? a) Wenn ja, was wurde verändert, und aus welchen Gründen, und wie hoch waren die Gesamtkosten hierfür? b) Wenn nein, wieso nicht? 13. Wie lautet nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Status des Digitalisierungsprojekts der Tafeln und des Lebensmittelhandels, das vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gefördert wird (vgl. https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/107-tafeln.html;jsessionid=073E5C1BCC0107275D42D8948D685F01.liv e922)? 14. Hat sich die Bundesregierung zur Entwicklung intelligenter Verpackungen, die Informationen zur Qualität eines beinhalteten Lebensmittels liefern, eine Positionierung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese (vgl. https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittelverschwendung/lebensmitt elverschwendung-intelligente-verpackung.html)? Inwiefern sind hierfür generell bzw. möglicherweise weitere Fördermittel für Forschungsprojekte geplant? 15. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Thema Blockchain-Technologien zur Verbesserung der Warenbedarfsplanung und der damit verbundenen Reduzierung von Lebensmittelverschwendung in Supermärkten (vgl. https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Digitale-Welt/blockchain-strategie.pdf?__blob=publicationFile&v=8, S. 11)? Inwiefern sind Fördermittel für Forschungsprojekte hierfür und für weitere KI-Technologien, die die Lebensmittelverschwendung eindämmen könnten, geplant? 16. Welche Einrichtung wurde von der Bundesregierung für die Erstellung des ersten Berichts über Lebensmittelabfälle für das Jahr 2020, der bis zum 30. Juni 2022 an die EU übermittelt werden muss, beauftragt, und gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits erste Erkenntnisse aus diesem (vgl. https://www.zugutfuerdietonne.de/berichterstattung-an-die-eu)? Wann soll nach Kenntnis der Bundesregierung dieser Bericht veröffentlicht werden, und wo? 17. Welche Einrichtung evaluiert 2022 die Wirksamkeit der nationalen Strategie und überprüft weitere rechtlich verbindliche Regelungen auf nationaler Ebene, die gegebenenfalls in die politische Diskussion auf europäischer Ebene eingebracht werden? 18. Hat aus Sicht der Bundesregierung die Ernährungsbildung in der Bevölkerung einen besonderen Stellenwert für die Reduktion der Lebensmittelverschwendung in Deutschland, und sind Schritte in diese Richtung geplant, und wenn ja, welche? 19. Sieht die Bundesregierung in der landwirtschaftlichen Direktvermarktung eine essenzielle Maßnahme zur Erhöhung der Lebensmittelwertschätzung beim Verbraucher? 20. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um das Bewusstsein für den Wert von Lebensmitteln in der Bevölkerung zu fördern, und wenn ja, welche? 21. Plant die Bundesregierung, die Tafeln und ähnliche Einrichtungen auf Bundesebene zu fördern, damit diese insbesondere ihre Logistik, regionale Verteilung, Lagerund Kühlkapazitäten ausund aufbauen können? Wenn ja, wie hoch soll diese Förderung sein, und für welchen Zeitraum? 22. Sollte es aus Sicht der Bundesregierung eine Vermarktungsmöglichkeit für Lebensmittel mit Mängeln an der Verpackung oder Kennzeichnung geben? Wenn ja, sind hierzu Maßnahmen geplant? 23. Plant die Bundesregierung eine wissenschaftliche Studie über ästhetisch bedingte Obstund Gemüseverluste in Deutschland in Auftrag zu geben, um daraus neuartige Vermarktungsmodelle, wie beispielsweise eine naturnahe Sortierung beim Obstund Gemüseanbau, und Lösungswege herauszuarbeiten sowie Handlungsempfehlungen aufzuzeigen? a) Wenn ja, wann, und für welchen Zeitraum soll diese angesetzt werden? b) Wenn nein, wieso nicht? 24. Sind der Bundesregierung ähnliche Projekte in Deutschland wie das Projekt gegen Lebensmittelverschwendung in Marseille (vgl. https://www.facebook.com/Weltspiegel/videos/marseille-projekt-gegen-lebensmittelversch wendung/472140637273908/) bekannt, in denen im Handel aussortiertes oder übriggebliebenes Obst und Gemüse zu anderen Lebensmitteln wie Marmelade oder Smoothies weiterverarbeitet werden? Wenn nein, plant die Bundesregierung ein ähnliches Pilotprojekt? 25. Plant die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für die Überarbeitung bzw. für die Abschaffung von EU-Vermarktungsund Handelsnormen, die zu einer unnötigen Verschwendung von Obst und Gemüse führen, einzusetzen (vgl. https://www.wwf.de/fileadmin/fm-wwf/Publikationen-PDF/WWF-Bericht-Lebensmittelverschwendung-Halbierung-bis-2030.pdf, S. 19)? 26. Wie bewertet die Bundesregierung den Einfluss des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) auf die Entsorgung von noch genießbaren Lebensmitteln? 27. Plant die Bundesregierung auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) für bestimmte langlebige Lebensmitteln unter Beachtung der Produktsicherheit abgeschafft wird? a) Wenn ja, mit welchen Maßnahmen möchte die Bundesregierung dies erzielen? b) Wenn nein, wieso nicht? 28. Gibt es aus Sicht der Bundesregierung beim Sektor „Außer-Haus-Verzehr“ hygienerechtliche Probleme bei der Weitergabe von übrig gebliebenen Speisen (vgl. https://www.deutschlandfunknova.de/beitrag/catering-weiter gabe-von-essensresten-nach-strengen-regeln)? a) Wenn ja, welche, und wie möchte die Bundesregierung diese Probleme lösen? b) Wenn nein, wieso nicht? c) Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren bereits Maßnahmen seitens der Bundesregierung ergriffen, um im Sektor „Außer-Haus-Verzehr“ die Weitergabe von übrig gebliebenen Speisen zu erleichtern, und wenn ja, welche? 29. Wie bewertet die Bundesregierung heutzutage das Projekt „REFOWAS – Wege zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen“, das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert wurde, um Lebensmittelverschwendung in Deutschland zu reduzieren (vgl. https://refowas.de/refowas-abschlusskonferenz)? Inwieweit wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Ergebnisse dieses Projekts zum Reduzieren der Lebensmittelverschwendung in Deutschland genutzt, um daraus Maßnahmen abzuleiten? 30. Welche EU-Staaten sowie anderen Länder haben nach Kenntnis der Bundesregierung gesetzliche Maßnahmen zur Verringerung der Lebensmittelverluste ergriffen und konnten aus diesen bereits erste Erfolge erzielen? Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung hieraus?

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage erscheint als eigene Drucksache und ist hier nicht abgedruckt. Sie ist über die Parlamentsdatenbank des Deutschen Bundestages unter derselben Vorgangsnummer zu finden.

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