Kleine Anfrage
Mindestlohn in der Landwirtschaft
- Eingereicht
- 11. Februar 2022
- Drucksache
- 20/639
- Eingebracht von
- Fraktion der AfD
- Wahlperiode
- 20.
Eine Kleine oder Große Anfrage bringt die Fraktion ein. Bernd Schattner hat sie mitgezeichnet – sie ist nicht seine allein.
Die Anfrage im Wortlaut
Vorbemerkung der Fragesteller
Mindestlohn in der Landwirtschaft In Deutschland waren 2020 rund 938 000 Arbeitskräfte in der Landwirtschaft tätig. Das sind 13 Prozent weniger als im Jahr 2010. Weiterhin ging in den vergangenen zehn Jahren die Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe um 12 Prozent zurück. Jedoch blieb die Anzahl von Arbeitskräften pro Betrieb mit 3,6 im selben Zeitraum nahezu konstant. Dagegen hat sich die Zahl der Arbeitskräfte je 100 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche von 6,6 Arbeitskräften im Jahr 2010 auf 5,6 Arbeitskräfte in 2020 verringert. Diese Entwicklung ist insbesondere auf die wachsenden Betriebsgrößen, die weiter voranschreitende Technisierung und die dadurch bedingten Effizienzund Produktivitätssteigerungen zurückzuführen (https://www.topagrar.com/management-und-politik/news/zahl-der-arbeitskraefte-in-der-landwirtschaft-weiter-ruecklaeufig-12775994.html). Bei Obst und Gemüse hat Deutschland nur noch eine Selbstversorgung von ca. durchschnittlich 30 Prozent. Bei der saisonalen Ernte werden üblicherweise Saisonund oder Werkvertragsarbeiter als Erntehelfer eingesetzt. Die versicherungstechnisch korrekte Abgrenzung ist aber nicht immer einfach einzuhalten und bereitet den Gemüseanbaubetrieben zunehmend Sorgen (https://www.topagrar.com/management-und-politik/news/bundesrat-bestaetigt-102-tage-regelun g-fuer-erntehelfer-12564063.html). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie bewertet die Bundesregierung die Beschäftigungsstruktur in der Landwirtschaft grundsätzlich? 2. Welche Programme zur Förderung der Beschäftigu
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie bewertet die Bundesregierung die Beschäftigungsstruktur in der Landwirtschaft grundsätzlich?
2. Welche Programme zur Förderung der Beschäftigung in der Landwirtschaft nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) sind für das laufende Jahr 2022 von der Bundesregierung vorgesehen?
3. Inwieweit findet dabei (vgl. Frage 2) ggf. eine Kooperation von der Bundesregierung mit den Bundesländern statt?
4. Wird von der Bundesregierung aktuell von einer weiteren Reduzierung der Beschäftigung in der Landwirtschaft ausgegangen (bitte begründen)?
5. Welche Gründe für den Rückgang der Beschäftigung sind nach Auffassung der Bundesregierung auschlaggebend? Deutscher Bundestag Drucksache 20/639
20. Wahlperiode 11.02.2022
6. Wie wird sich nach Auffassung der Bundesregierung die Selbstversorgung bei Obstund Gemüseprodukten aus Deutschland für Deutschland weiterentwickeln, wenn die Möglichkeit des Saisonarbeitskräfteeinsatzes durch mangelnde Reisebereitschaft bzw. deutliche Zusatzkosten in Folge der Corona-Maßnahmen stark begrenzt wird (https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/erntehelfer-corona-schutzmassnahmen-101.html)?
7. Wie erreichen nach Auffassung der Bundesregierung die landwirtschaftlichen Obstund Gemüsebaubetriebe mit hohem saisonalen Arbeitsanfall eine steuerund abgaberechtlich gesetzlich sichere Abgrenzung im Arbeitsrecht (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), um rückwirkende, existenzgefährdende Nachzahlungen abzuwenden, und wie würde sich das auf den Einsatz von notwendigen Saisonarbeitskräften bzw. die Obstund Gemüseversorgung in Deutschland auswirken?
8. Wie schätzt die Bundesregierung die wirtschaftlichen Folgen der von der Bundesregierung geplanten Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro auf die Landwirtschaft ein?
9. Hält die Bundesregierung eine Verschiebung der Einführung des Mindestlohns im Landwirtschaftssektor in Bezug auf Saisonarbeitskräfte für sinnvoll, und wenn nein, warum nicht (https://www.topagrar.com/management-und-politik/news/dbv-ampel-soll-mindestlohn-erhoehung-verschieben-12 760039.html#:~:text=Bauernverbands%2DPr%C3%A4sident%20Joachim %20Rukwied%20verlangte,stufenweise%2C%20moderate%20Anhebung %20des%20Mindestlohns.&text=Neben%20den%20Bauern%20dr%C3% A4ngen%20auch,Erh%C3%B6hung%20auf%20mindestens%20Anfang% 202023)?
10. Ist der Bundesregierung die Auffassung bekannt, dass durch höhere Mindestlöhne Teile der Landwirtschaft ihre Konkurrenzfähigkeit einbüßen (https://www.bwv-rlp.de/hartelt-mindestlohnerhoehung-nicht-ohne-hoehere-erzeugerpreise/), und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für ihr eigenes Handeln?
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage erscheint als eigene Drucksache und ist hier nicht abgedruckt. Sie ist über die Parlamentsdatenbank des Deutschen Bundestages unter derselben Vorgangsnummer zu finden.
Was das bedeutet
Saisonarbeit im Obst- und Gemüsebau rechnet sich anders als eine Werkhalle. Was bedeutet der Mindestlohn für Sonderkulturen?
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