Kleine Anfrage
Schleuserkriminalität als arbeitsteiliges und transnationales Geschäftsmodell der Organisierten Kriminalität
- Eingereicht
- 14. April 2026
- Drucksache
- 21/5293
- Eingebracht von
- Fraktion der AfD
- Wahlperiode
- 21.
Eine Kleine oder Große Anfrage bringt die Fraktion ein. Bernd Schattner hat sie mitgezeichnet – sie ist nicht seine allein.
Die Anfrage im Wortlaut
Vorbemerkung der Fragesteller
(OK) beschreiben eine zunehmende Professionalisierung, Internationalisierung und Arbeitsteilung krimineller Netzwerke (www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/Schleusungskriminalitaet/schleusungskriminalitaet_node.html). Organisierte Kriminalität tritt dabei immer häufiger als flexibles, dienstleistungsorientiertes Netzwerk in Erscheinung, in dem einzelne Tatbeiträge ausgelagert, spezialisierte Rollen übernommen und Risiken gezielt von den steuernden oder profitierenden Akteuren ferngehalten werden. Schleuserkriminalität stellt nach Auffassung der Fragesteller in diesem Zusammenhang ein besonders prägnantes Beispiel für ein transnationales, arbeitsteilig organisiertes OK-Geschäftsmodell dar. Lagebilder und internationale Analysen weisen darauf hin, dass Schleusungsdelikte regelmäßig durch komplexe Netzwerke begangen werden, die aus einer Vielzahl spezialisierter Akteure bestehen, darunter Anwerber, Logistikund Transportverantwortliche, Dokumentenbeschaffer, Finanzabwickler sowie steuernde Hintermänner. Digitale Kommunikationsmittel, internationale Zahlungswege und flexible Routenführung ermöglichen dabei eine hohe Anpassungsfähigkeit gegenüber staatlichem Verfolgungsdruck. Zugleich bestehen enge Schnittstellen zu weiteren Phänomenbereichen der Organisierten Kriminalität, insbesondere zu Menschenhandel, Ausbeutung, Gewaltund Einschüchterungsdelikten sowie zur Geldwäsche. Für eine wirksame Bekämpfung der Schleuserkriminalität stellt sich den Fragestellern daher nicht nur die Frage nach Fallzahlen und Tatbegehungsweisen, sondern vor allem nach der strukturellen Einordnung, der Identifizierung der verantwortlichen Profiteure, der finanziellen Abschöpfung sowie der tatsächlichen Wirkung staatlicher Maßnahmen auf die zugrunde liegenden Netzwerke. Vor diesem Hintergrund zielt die vorliegende Kleine Anfrage darauf ab, die strategische Bewertung der Bundesregierung zur Schleuserkriminalität als Bestandteil Organisierter Kriminalität transparent zu machen und sie in den Gesamtkontext der Bekämpfung arbeitsteiliger krimineller Netzwerke einzuordnen. Gegenstand der Kleinen Anfrage sind ausschließlich aggregierte und strategische Erkenntnisse. Operative Details zu einzelnen Ermittlungsverfahren werden ausdrücklich nicht begehrt. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie ordnet die Bundesregierung Schleuserkriminalität im Verhältnis zur Organisierten Kriminalität ein, insbesondere im Hinblick auf arbeitsteilige, netzwerkartige und dienstleistungsorientierte Strukturen? 2. Welche strukturellen Merkmale betrachtet die Bundesregierung als kennzeichnend für Schleuserkriminalität, insbesondere in Bezug auf Rollenverteilung, Steuerungsebenen und transnationale Vernetzung? 3. Inwieweit liegen der Bundesregierung ggf. Erkenntnisse darüber vor, dass Schleuserkriminalität p
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie ordnet die Bundesregierung Schleuserkriminalität im Verhältnis zur Organisierten Kriminalität ein, insbesondere im Hinblick auf arbeitsteilige, netzwerkartige und dienstleistungsorientierte Strukturen?
2. Welche strukturellen Merkmale betrachtet die Bundesregierung als kennzeichnend für Schleuserkriminalität, insbesondere in Bezug auf Rollenverteilung, Steuerungsebenen und transnationale Vernetzung?
3. Inwieweit liegen der Bundesregierung ggf. Erkenntnisse darüber vor, dass Schleuserkriminalität primär als flexibles Netzwerkphänomen und nicht als klar abgegrenzte Tätergruppierung organisiert ist?
4. Welche typischen Rollen oder Funktionen werden nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb schleuserkrimineller Netzwerke wahrgenommen, etwa in den Bereichen Anwerbung, Transport, Logistik, Dokumentenbeschaffung, finanzielle Abwicklung oder Koordination?
5. Inwieweit sieht die Bundesregierung ggf. Parallelen zwischen den im Bundeslagebild Organisierte Kriminalität beschriebenen dienstleistungsorientierten Geschäftsmodellen und den Organisationsformen schleuserkrimineller Strukturen?
6. Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung digitale Kommunikationsund Infrastruktursysteme für Planung, Steuerung, Routenmanagement und Zahlungskoordination innerhalb schleuserkrimineller Netzwerke?
7. Inwieweit werden ggf. Erkenntnisse aus dem Bundeslagebild Cybercrime oder anderen Phänomenbereichen systematisch in die Bewertung und Bekämpfung der Schleuserkriminalität einbezogen?
8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Schnittstellen zwischen Schleuserkriminalität und weiteren Phänomenbereichen der Organisierten Kriminalität vor, insbesondere zu Menschenhandel, Ausbeutung, Gewaltoder Einschüchterungsdelikten?
9. Inwieweit sieht die Bundesregierung Hinweise darauf, dass geschleuste Personen durch Schulden, Abhängigkeiten oder Zwangslagen an kriminelle Netzwerke gebunden und in der Folge ausgebeutet oder instrumentalisiert werden?
10. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Opferdimension bei der Bekämpfung der Schleuserkriminalität bei, insbesondere im Hinblick auf Identifizierung, Schutz und Ausstiegsmöglichkeiten betroffener Personen?
11. Welche strategische Bedeutung misst die Bundesregierung der finanziellen Dimension für die Stabilität und Funktionsfähigkeit schleuserkrimineller Netzwerke bei?
12. Welche Rolle spielen finanzielle Eingriffe (z. B. Vermögensabschöpfung) aus Sicht der Bundesregierung im Gesamtkonzept der Bekämpfung schleuserkrimineller Netzwerke?
13. Welche besonderen Herausforderungen sieht die Bundesregierung bei der Identifizierung und strafrechtlichen Verfolgung der steuernden oder profitierenden Hintermänner schleuserkrimineller Netzwerke?
14. Welche Rolle spielen Bund-Länderund internationale Kooperationen bei der Bekämpfung der Schleuserkriminalität, und wie werden diese Kooperationen strategisch gesteuert?
15. Welche Indikatoren oder Bewertungsmaßstäbe nutzt die Bundesregierung derzeit, um die Wirksamkeit der Bekämpfung der Schleuserkriminalität über reine Falloder Tatverdächtigenzahlen hinaus zu beurteilen?
16. Inwieweit werden Erkenntnisse zur Schleuserkriminalität in die übergreifende strategische Steuerung der Bekämpfung Organisierter Kriminalität einbezogen, insbesondere im Hinblick auf Netzwerkstrukturen, Finanzströme und Wirkungsbewertung?
17. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den aktuellen Erkenntnissen zur Schleuserkriminalität für die Weiterentwicklung ihrer Strategie zur Bekämpfung arbeitsteiliger und transnationaler OK-Netzwerke?
18. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung ggf., künftige Lagebilder oder strategische Bewertungen zur Organisierten Kriminalität stärker darauf auszurichten, Schleuserkriminalität als strukturelles Geschäftsmodell und deren Auswirkungen auf Netzwerke, Profiteure und Opfer systematisch abzubilden?
19. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Rolle von Herkunftsund Transitstaaten bei der Entstehung, Duldung oder Bekämpfung schleuserkrimineller Netzwerke vor, insbesondere im Hinblick auf staatliche Kontrollkapazitäten, Korruption oder gezielte Einflussnahme auf Migrationsbewegungen?
20. Welche außenund entwicklungspolitischen Instrumente nutzt die Bundesregierung zur Bekämpfung schleuserkrimineller Strukturen in Herkunftsund Transitstaaten, und wie bewertet sie deren Wirksamkeit?
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage erscheint als eigene Drucksache und ist hier nicht abgedruckt. Sie ist über die Parlamentsdatenbank des Deutschen Bundestages unter derselben Vorgangsnummer zu finden.
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