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Bernd SchattnerMenü

Schriftliche Frage

Aussetzung des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand

Eingereicht
22. April 2022
Drucksache
20/1483
Eingebracht von
Bernd Schattner, MdB
Wahlperiode
20.

Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.

Die Frage

Wie steht die Bundesregierung zur aktuellen Aussetzung des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) und der damit einhergehenden Planungsunsicherheit zahlreicher mittelständischer Unternehmen, und wann ist mit einer Fortsetzung des Programms zu rechnen?

Die Antwort der Bundesregierung

Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ist die schnellstmögliche Beendigung der in der Frage angsprochenen weitgehenden Aussetzung der Antragsannahme im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ein besonderes Anliegen. Die Entwicklung des ZIM war in den vergangenen Jahren durch einen deutlichen Anstieg der Programmnachfrage gekennzeichnet. Bereits seit Mitte 2020 und mit weiter steigender Tendenz im Jahr 2021 hat sich die Zahl der Anträge im ZIM unter anderem auch krisenbedingt deutlich erhöht. Korrespondierend mit dem hohen Antragseingang wurden im Jahr 2021 besonders viele Förderzusagen ausgesprochen. Auf Grund der typischerweise rund zweijährigen Dauer der geförderten Forschungsund Entwicklungsprojekte hat dies zu einer hohen finanziellen Vorbelastung der Folgejahre geführt. Neben einem deutlichen Anstieg der Antragszahlen kam es pandemiebedingt zudem zu ungewöhnlich vielen Verzögerungen bei laufenden Forschungsprojekten. Mit Blick auf die schwierige Lage der Unternehmen sind erleichterte Projektverlängerungen ermöglicht worden, um Projekte und Arbeitsplätze nicht zu gefährden. Dies führte zu hohen Mittelverschiebungen sowie Festlegungen in die Folgejahre und somit zu einer zusätzlichen Reduzierung des zur Verfügung stehenden finanziellen Spielraums für neue Bewilligungen von Forschungsprojekten. Vor diesem Hintergrund mussten mit Wirkung ab dem 7. Oktober 2021 weitreichende Einschränkungen bei der Antragsannahme im ZIM implementiert werden. Ein genauer Zeitpunkt für die Fortsetzung der uneingeschränkten Antragsannahme kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht angegeben werden. Eine Aufhebung der Restriktionen ist möglich, sobald Klarheit über die zukünftige Mittelausstattung besteht und dem im Jahr 2022 und Folgejahre bestehenden finanziellen Mehrbedarf Rechnung getragen werden wird. Die Mittelausstattung ist Gegenstand der laufenden Beratungen zum Bundeshaushalt 2022, über den der Deutsche Bundestag entscheiden wird.

Original beim Deutschen BundestagZurück ins Archiv