Schriftliche Frage
Notwendigkeit des Tragens von Schutzmasken in öffentlichen Verkehrsmitteln im Rahmen der Corona-Bekämpfung
- Eingereicht
- 27. Mai 2022
- Drucksache
- 20/1978
- Eingebracht von
- Bernd Schattner, MdB
- Wahlperiode
- 20.
Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.
Die Frage
Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung in öffentlichen Verkehrsmitteln in Deutschland noch verpflichtend, nachdem sogar der Bundesminister für Digitales und Verkehr Dr. Volker Wissing für eine Abschaffung der Maskenpflicht in Bus, Bahn oder Flugzeug ist (www.tagesschau.de/inland/wis sing-fuer-ende-maskenpflicht-oeffentliche-verkeh rsmittel-101.html)?
Die Antwort der Bundesregierung
Die Vorschrift des § 28b Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), die eine bundesweite Maskenpflicht im Luftund öffentlichen Personenfernverkehr regelt, gilt bis zum Ablauf des 23. September 2022. Dies gilt auch für die Vorschrift des § 28a Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b IfSG, die den Ländern die Regelung einer Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr ermöglicht. Die Bundesregierung prüft fortlaufend, ob eine Anpassung der geltenden Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von SARS-CoV-2 notwendig erscheint.
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