Direkt zum Inhalt
Bernd SchattnerMenü

Kleine Anfrage

Zukunft der Pflichtmitgliedschaft im deutschen Kammerwesen

Eingereicht
23. Juni 2022
Drucksache
20/2428
Eingebracht von
Fraktion der AfD
Wahlperiode
20.

Eine Kleine oder Große Anfrage bringt die Fraktion ein. Bernd Schattner hat sie mitgezeichnet – sie ist nicht seine allein.

Die Anfrage im Wortlaut

Vorbemerkung der Fragesteller Aufgrund verschiedener Umstände (Corona-Krise, Ukraine-Krieg) befinden sich gegenwärtig deutsche Unternehmer in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage. Daher titelt der KfW-Konjunkturkompass vom Mai 2022 auch zutreffend mit „Aufschwung im Würgegriff des Krieges“, der auch Risiken und Sorgen für den deutschen Mittelstand mit sich bringe (https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-KfW-Konjunkturkomp ass/KfW-Konjunkturkompass-Mai-2022.pdf). Etwa 14 Prozent der Mittelständler sehen im Ukraine-Konflikt ein hohes Risiko für ihre Geschäftsentwicklung in den kommenden zwölf Monaten. Weitere 22 Prozent der Mittelständler stufen den Krieg als ein mittleres Risiko ein (https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-Volkswirtschaft-Kompakt/One-Pager-2022/VK-Nr.-220-Maerz-2022-Mittelstand-Ukraine.pdf). Auch vor diesem Hintergrund stellt sich nach Auffassung der Fragesteller die schon lange andauernde Frage nach der Zukunft der Pflichtmitgliedschaft im deutschen Kammerwesen. Die gesetzliche Pflichtmitgliedschaft im deutschen Kammerwesen umfasst gegenwärtig die Bereiche der Wirtschaft (Industrieund Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern) und der Freien Berufe. Somit reiht sich Deutschland mit wenigen weiteren EU-Ländern in ein System von Wirtschaftsund Berufskammern ein, die auf einer Pflichtmitgliedschaft beruhen – neben Deutschland gibt es in den EU-Mitgliedstaaten Österreich, Italien, Frankreich und Spanien eine Pflichtmitgliedschaft. Gegenwärtig sind die Kammern in Deutschland als Körperschaften des öffentlichen Rechts konstituiert und verfügen über ein ausgeprägtes Selbstverwaltungsrecht. Daraus ergibt sich eine große Selbständigkeit gegenüber der Staatsverwaltung und der Politik (http://library.fes.de/pdf-files/wiso/09710.pdf). Im Gegensatz zum deutschen Kammerwesen sind in den meisten EU-Mitgliedstaaten Kammern und Interessenverbände mit freiwilliger Mitgliedschaft anzutreffen. Tatsächlich müssen deutsche Unternehmer eine Pflichtmitgliedschaft gemäß § 2 Absatz 1 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrieund Handelskammern (IHKG) vom 18. Dezember 1956, zuletzt geändert am 7. August 2021 in einer der 79 Industrieund Handelskammern (IHK) eingehen. Grundsätzlich soll die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtmitgliedschaft in den verschiedenen deutschen Kammern einen Nutzen für die Unternehmer darstellen (https://www.ihk.de/stuttgart/ueber-uns/ihk-arbeit/ihk-transparent/mitgliedschaft/welchen-nutzen-hat-die-gesetzliche-mitgliedsc haft-fuer-mich-683288). Doch die Situation stellt sich nach Ansicht der Fragesteller in der Praxis vollkommen anders dar. Die Kritik richtet sich gegen die zu Deutscher Bundestag Drucksache 20/2428 20. Wahlperiode 23.06.2022 hohen Beiträge der Institutionen, die allgemeinen Geschäftsgebaren der Kammern, sie geht auch „um Misswirtschaft, […], Wahlergebnisse, die ein großes Geheimnis bleiben sollen, und um einige merkwürdige Absonderheiten“ aus dem deutschen Kammerwesen (https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/kritikan-ihk-meuterei-in-der-handelskammer-1.1451014). Zu weiterem Unmut bei den Mitgliedsunternehmen der deutschen Kammern führte, dass die Deutsche Industrieund Handelskammer (DIHK) als Dachverband in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zum 1. Januar 2023 umgewandelt werden soll. Die Fraktion der AfD sprach sich bereits in einem eigenen Antrag „Keine Pflichtmitgliedschaft der Industrie und Handelskammern im Deutschen Industrieund Handelskammertag – Stattdessen den Deutschen Industrieund Handelskammertag reformieren“ (Bundestagsdrucksache 19/30413) gegen dieses Vorhaben aus. Zudem lehnt der Bundesverband für freie Kammern e. V. (bffk) einen Kammerzwang für Unternehmen, Handwerksbetriebe, Freiberufler und Pflegekräfte generell ab. Die Ausführungen des bffk zeigen nach Ansicht der Fragesteller auch, dass deutsche Kammern auch bei einer Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft weiter existieren können, und dass der deutschen Wirtschaft durch die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft kein Schaden entsteht (https://www.bffk.de/media/pro_und_contra.pdf). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Ist von der Bundesregierung, nicht nur vor dem Hintergrund der andauernden Krisen (Post-Corona, Ukraine-Krieg), eine generelle legistische Reform des deutsch Wir fragen die Bundesregierung: 1. Ist von der Bundesregierung, nicht nur vor dem Hintergrund der andauernden Krisen (Post-Corona, Ukraine-Krieg), eine generelle legistische Reform des deutschen Kammerwesens angedacht? 2. Plant die Bundesregierung im Hinblick auf die Pflichtmitgliedschaft im deutschen Kammerwesen, eine Reform der „Zwangsmitgliedschaft“ anzugehen? a) Wenn ja, welche konkreten Reformmaßnahmen plant die Bundesregierung, und wann ist mit einer diesbezüglichen Umsetzung einer Reform zu rechnen? b) Wenn nein, aus welchen konkreten Gründen wird es keine Reform im deutschen Kammerwesen insbesondere im Hinblick auf die „Zwangsmitgliedschaft“ geben (bitte ausführlich begründen)? 3. Ist nach Kenntnis und Auffassung der Bundesregierung das deutsche Kammerwesen samt „Zwangsmitgliedschaft“ für deutsche Unternehmer, Handwerker, Landwirte und Freie Berufe noch zeitgemäß, und teilt die Bundesregierung deren Kritikpunkte (zu hohe Beiträge, allgemeines Geschäftsgebaren, Misswirtschaft usw.)? Wenn ja, aus welchen konkreten Gründen hält die Bundesregierung das Kammerwesen und deren „Zwangsmitgliedschaft“ in Deutschland für zeitgemäß, und welche konkreten Kritikpunkte teilt die Bundesregierung nicht? 4. Würde nach Kenntnis und Auffassung der Bundesregierung der deutschen Wirtschaft ein Schaden durch die Aufhebung der Pflichtmitgliedschaft entstehen, und wenn ja, wie begründet dies die Bundesregierung? 5. Welche konkreten Beitragskosten entfallen nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Mitglieder der einzelnen Kammerzweige (bitte die Beitragskosten nach Industrieund Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern, Freien Berufen usw. und die Kosten sowie den Nutzen der Pflichtmitgliedschaft für Unternehmer aufschlüsseln)? 6. Wie beurteilt die Bundesregierung das aktuelle Beitragsniveau in den Industrieund Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern und Freien Berufen, und wie beurteilt die Bundesregierung die Beitragsentwicklung in den verschiedenen Kammern in den letzten fünf Jahren? 7. Wie haben sich die Beschäftigtenzahlen in den verschiedenen Kammern (Industrieund Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern und Freie Berufe) in den letzten fünf Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte nach hauptamtlich Beschäftigten, bezahlt Beschäftigten und ehrenamtlich tätigen Personen aufschlüsseln)?

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage erscheint als eigene Drucksache und ist hier nicht abgedruckt. Sie ist über die Parlamentsdatenbank des Deutschen Bundestages unter derselben Vorgangsnummer zu finden.

Original beim Deutschen BundestagZurück ins Archiv