Kleine Anfrage
Mögliche Zielkonflikte zwischen dem Windkraftausbau und dem Artenschutz
- Eingereicht
- 8. August 2022
- Drucksache
- 20/3049
- Eingebracht von
- Fraktion der AfD
- Wahlperiode
- 20.
Eine Kleine oder Große Anfrage bringt die Fraktion ein. Bernd Schattner hat sie mitgezeichnet – sie ist nicht seine allein.
Die Anfrage im Wortlaut
Vorbemerkung der Fragesteller
Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie viele Windkraftanlagen möchte die Bundesregierung bis wann bauen, ausgehend von der Annahme, dass die Bundesregierung von einem mittelbis lang
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Windkraftanlagen möchte die Bundesregierung bis wann bauen, ausgehend von der Annahme, dass die Bundesregierung von einem mittelbis langfristigen Bedarf an verfügbarer Fläche für die Windenergie an Land von insgesamt mindestens 2 Prozent der Bundesfläche ausgeht (Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 20/591)?
2. Sind der Bundesregierung mikroklimatische Effekte durch Windkraftanlagen bekannt, und wenn ja, welche Auswirkungen haben diese ggf. nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Landund Forstwirtschaft?
3. Ist die Flächenversiegelung durch den Mastfuß einer Windkraftanlage sowie durch eventuelle Zuleitungen und Wege nach Kenntnis der Bundesregierung reversibel?
4. Wie viele der sogenannten Windparks in Deutschland setzen nach Kenntnis der Bundesregierung Maßnahmen zur Reduktion von Vogelkollisionen und Fledermausverlusten um, bei wie vielen ist dies noch geplant, und wie effektiv sind diese Maßnahmen nach Einschätzung der Bundesregierung (bitte die Anzahl auch in Prozent an allen Windparks in Deutschland angeben)?
5. Welche negativen ökologischen Auswirkungen haben Windkraftanlagen, die im Wald oder an Waldrändern aufgestellt werden, nach Kenntnis der Bundesregierung?
6. Hat die Bundesregierung Kenntnis, wie hoch die Schlagopferzahlen bei Fledermäusen durch Windkraftanlagen sind (https://www.topagrar.com/energie/news/alte-windenergieanlagen-besondere-gefahr-fuer-fledermaeuse-1312 8710.html?upgrade=true)? a) Wenn ja, wie hoch sind diese, und beabsichtigt die Bundesregierung Maßnahmen zu ergreifen, um diese signifikant zu reduzieren, beispielsweise durch verpflichtende Abschaltungen in Zeiten hoher Fledermausaktivitäten? b) Wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung, eine breit angelegte Studie eines Schlagopfermonitorings zu beauftragen, um belastbarere Zahlen hinsichtlich der Schlagopferraten von Windenergieanlagen zu bekommen, und wenn ja, bis wann? Deutscher Bundestag Drucksache 20/3049
20. Wahlperiode 08.08.2022
7. Ist der Bundesregierung bekannt, dass eine aktuelle wissenschaftliche Studie zu dem Ergebnis kommt, dass der Tod von Fledermäusen durch Windkraftanlagen nicht nur negative Auswirkungen auf die Populationen betroffener Arten hat, sondern der Verlust von Fledermäusen auch bestehende Nahrungsketten unterbricht und es somit zu einer höheren Anzahl von Schädlingsinsekten kommen könnte, was möglicherweise durch eine chemische Schädlingsbekämpfung in der Landwirtschaft kompensiert werden muss (https://nachrichten.idw-online.de/2022/06/07/tod-von-fledermaeusenan-windkraftanlagen-unterbricht-natuerliche-nahrungsketten/)? a) Wenn ja, wurden diese Erkenntnisse von der Bundesregierung berücksichtigt, und wenn ja, inwiefern? b) Haben nach Kenntnis der Bundesregierung Windkraftanlagen ggf. weitere ökologischen Nebenwirkungen für Tiergruppen wie Fledermäuse und Insekten, und wenn ja, welche (https://www.dlr.de/tt/Portaldata/41/Resources/dokumente/st/FliWip-Final-Report-2.pdf)? c) Ist nach Auffassung der Bundesregierung hierzu weiterer Forschungsbedarf nötig, und wenn ja, wird es dazu Förderungen geben, und wenn ja, inwiefern; https://www.dlr.de/tt/Portaldata/41/Resources/dokumente/st/FliWip-Final-Report-2.pdf)?
8. Welche Folgen hat die Landnutzungsintensivierung durch Windkraftanlagen nach Kenntnis der Bundesregierung für die Biodiversität und die Widerstandsfähigkeit der Lebensräume, und was bedeuten in diesem Zusammenhang die massiven Ausbaupläne der Bundesregierung?
9. Sind der Bundesregierung die theoretisch berechneten Verluste von durchschnittlich 5 bis 6 Milliarden Insekten pro Tag während der warmen Jahreszeit durch Windkraftanlagen aus dem Jahr 2018 bekannt, und wenn ja, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seitdem Maßnahmen unternommen, um dies empirisch zu verifizieren und um umfassende Maßnahmen zum Monitoring und zur Vermeidung von Insektenschlag an Windkraftanlagen zu treffen, und wenn ja, welche Maßnahmen konkret sind dies, und wenn nein, inwiefern ist dies mit dem in Artikel 20a des Grundgesetzes verankerten Vorsorgeprinzips vereinbar, insbesondere auch weil das bedeutet, dass Insektenverluste dieser Größenordnung ungeprüft und unbesehen in Kauf genommen werden (https://www.dlr.de/content/de/downloads/2018/et-1810-10-3-trieb-bcdr-51-5-ohne.pdf?__blob=publicationFile&v=11)?
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage erscheint als eigene Drucksache und ist hier nicht abgedruckt. Sie ist über die Parlamentsdatenbank des Deutschen Bundestages unter derselben Vorgangsnummer zu finden.
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