Schriftliche Frage
Take-or-Pay-Vereinbarungen bei Gaslieferungen aus Russland
- Eingereicht
- 25. August 2022
- Drucksache
- 20/3176
- Eingebracht von
- Bernd Schattner, MdB
- Wahlperiode
- 20.
Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.
Die Frage
Muss nach Kenntnis der Bundesregierung Deutschland die Take-or-Pay-Lieferverträge mit Russland einhalten, und somit das nicht gelieferte Gas aus Russland weiter bezahlen (www. w i w o.de/unternehmen/energie/an-gazprom-gebundenwie-entkommt-deutschland-gas-knebelklauseln-m it-russland/28288364.html)?
Die Antwort der Bundesregierung
Take-or-Pay-Vereinbarungen bei Gaslieferungen sehen vor, dass der Produzent bzw. der Lieferant die Verpflichtung übernimmt, Erdgas bis zu einer im Vertrag bestimmten maximalen Menge zu liefern, und der Käufer verpflichtet sich, auf jeden Fall einen bestimmten Teil dieser Mengen zu bezahlen, unabhängig davon, wieviel er tatsächlich im vereinbarten Zeitraum abgenommen hat. Werden die vertraglich vereinbarten Gasmengen nicht geliefert, greift die Take-or-Pay-Klausel nicht.
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