Kleine Anfrage
Personalbestand zur Leitungs- und Kommunikationsstruktur sowie zur Vergabe, Messbarkeit und politischen Relevanz externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- Eingereicht
- 8. Mai 2026
- Drucksache
- 21/5854
- Eingebracht von
- Fraktion der AfD
- Wahlperiode
- 21.
Eine Kleine oder Große Anfrage bringt die Fraktion ein. Bernd Schattner hat sie mitgezeichnet – sie ist nicht seine allein.
Die Anfrage im Wortlaut
Vorbemerkung der Fragesteller
Nach Medienberichten fällt die Ausschreibung für eine externe „strategische Top-Management-Beratung“ im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) in eine Phase erheblicher personeller und organisatorischer und fachpolitischer Unruhe innerhalb des Bundeswirtschaftsministeriums. Es sollen externe Berater das BMWE mit 9 000 Arbeitsstunden pro Jahr unterstützen. Der Auftrag soll über zwei Jahre laufen und um weitere zwei Jahre verlängerbar sein. Gegenstand sei die „strategisch-methodische Beratung der Hausleitung zur organisationsund steuerungsbezogenen Weiterentwicklung ministerieller Strukturen und Entscheidungsprozesse“. Die Leistung soll in Form von Ad‑hoc-Beratung, Workshops, Präsentationen sowie schriftlichen Ausarbeitungen erbracht werden. Im Bundeswirtschaftsministerium selbst werde dies teilweise aber mindestens mit Verwunderung aufgenommen. Zugleich wird berichtet, dass mehrere Funktionen und Referate im leitungsnahen Bereich offen oder in Umstrukturierung seien (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/beratung-berater-sollen-wirtschaftsministerium-9000-stunden-jaehrlich-helfen/100213 866.html). Weitere Berichte stellen heraus, dass die Ausschreibung auch Aufgabenfelder wie Organisationsgestaltung, Prozesssteuerung, Effizienzgewinne, wirtschaftspolitische Vorhabenplanung sowie prioritäre Themenfelder wie industrielle Transformation, wirtschaftliche Resilienz, Rohstoffsicherheit und Zukunftstechnologien umfasst. Der Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums wird mit der Aussage zitiert, die ausgeschriebenen Leistungen seien keine, die von Mitarbeitenden des Hauses selbst erbracht werden könnten. Zugleich sei das Stundenvolumen im Wege einer Bedarfsschätzung bestimmt worden und ein Mindestabruf nicht vorgegeben (www.finanznachrichten.de/nachrichten-2026-04/68118575-reiche-will-top-management-beratung-aus-ministerium-auslager n-003.htm). Parallel hierzu ist bereits externe Unterstützung im Kommunikationsbereich öffentlich bekannt geworden. Nach Presseberichten unterstützen seit Februar 2026 externe Agenturen die Öffentlichkeitsarbeit des BMWE. Berichtet wird über europaweit ausgeschriebene Kommunikationsleistungen mit einem hohen Höchstwert. Damit stellt sich nicht nur die Frage nach Umfang und Kosten externer Unterstützung, sondern auch nach ihrer Messbarkeit, ihrem tatsächlichen Nutzen, ihrer Abgrenzung zu ministeriellen Kernaufgaben und ihrer politischen Relevanz für die Arbeit einer obersten Bundesbehörde (www.zeit.de/politik/deutschland/2026-04/katherina-reiche-wirtschaftsministerium-ausschreibung-kost en-millionen-gxe). Das Organigramm des BMWE weist in der Leitungsstruktur ausdrücklich die Bereiche Koordinierung, Politische Planung und Analyse, Parlamentsund Kabinettsreferat, Kommunikation, Sprecher der Bundesministerin, Pressestelle, Öffentlichkeitsarbeit, Soziale Medien/Online-Kommunikation und Reden und Strategische Kommunikation aus. Daneben bestehen in der Zentralabteilung Zuständigkeiten für Personal, Organisation, Staatsmodernisierung, Projektmanagement und Projektberatung, Prozessmanagement sowie Dienstleistersteuerung und Anforderungsmanagement. Bereits deshalb ist aufklärungsbedürftig, weshalb externe Dienstleister in leitungsnahen, organisationsbezogenen, kommunikativen und strategischen Bereichen tätig werden sollen, anstatt die vorhandenen bundesministeriellen Strukturen personell und fachlich in die Lage zu versetzen, diese Aufgaben selbst wahrzunehmen (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/organisationsplan-bundeswirtschafts ministerium.pdf?__blob=publicationFile&v=1). Hinzu kommt, dass der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Wahlperiode einen leistungsfähigen Staat, eine ressortübergreifende Modernisierung der Bundesverwaltung, Zielund Wirkungsorientierung, Aufgabenund Ausgabenkritik, die Überprüfung staatlicher Aufgaben auf ihre Notwendigkeit, die Reduzierung sächlicher Verwaltungsausgaben, einen Stellenabbau in der Bundesverwaltung sowie ausdrücklich auch eine Reduzierung der Ausgaben für externe Berater vorsieht. Gerade deshalb besteht nach Auffassung der Fragesteller ein besonderes parlamentarisches Interesse daran, ob und in welchem Umfang das BMWE diesen politischen Maßstäben gerecht wird oder stattdessen Kernbereiche bundesministerieller Arbeit zunehmend nach außen verlagert werden (Bundestagsdrucksache 20/6746). Vor diesem Hintergrund bedarf es in den Augen der Fragesteller einer detaillierten Aufklärung über Personalbestand, Vakanzen, Aufgabenzuschnitt, Vergabepraxis, Kosten, tatsächliche Arbeitsergebnisse, interne Erfolgskontrolle und politische Tragweite externer Beratungsund Unterstützungsleistungen im BMWE sowie über deren Einordnung in die allgemeine Ausgabenund Steuerungspraxis der Bundesregierung. Die Fragesteller halten es für geboten, dass die Bundesregierung nicht nur Art und Umfang der Fremdvergabe offenlegt, sondern auch darlegt, anhand welcher Kriterien der Nutzen solcher Leistungen überhaupt gemessen wird, und welche Aufgaben sie selbst als nicht auslagerungsfähige Kernbereiche bundesministerieller Eigenverantwortung betrachtet. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie viele Planstellen und Stellen waren im BMWE zum Beginn der 21. Wahlperiode des Deutschen Bundestages
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Planstellen und Stellen waren im BMWE zum Beginn der
21. Wahlperiode des Deutschen Bundestages vorhanden, und wie viele Planstellen und Stellen bestehen aktuell, jeweils im Bundeswirtschaftsministerium insgesamt, in der Leitungsabteilung, in der Zentralabteilung und in den wirtschaftspolitischen Fachabteilungen?
2. Wie viele Planstellen und Stellen sind seit Beginn der
21. Wahlperiode im BMWE neu geschaffen, abgebaut, mit Wegfallvermerk versehen, gesperrt worden oder dauerhaft oder vorübergehend unbesetzt geblieben?
3. Wie viele Planstellen und Stellen in den wirtschaftspolitisch relevanten Bereichen des BMWE mit welchen Besoldungsstufen sollen bis zum Ende der
21. Wahlperiode künftig wegfallen oder künftig umgewandelt werden (bitte aufschlüsseln), und wie viele Dienstposten oder Funktionen in der Leitungsabteilung des BMWE waren seit Beginn der
21. Wahlperiode jeweils für mindestens einen Monat vakant, insbesondere in den Bereichen Koordinierung, Politische Planung und Analyse, Parlamentsund Kabinettsreferat, Kommunikation, Pressestelle, Öffentlichkeitsarbeit, Soziale Medien/Online-Kommunikation und Reden und strategische Kommunikation?
4. Wie viele Referate oder Untereinheiten der Leitungsabteilung wurden seit Beginn der
21. Wahlperiode organisatorisch neu zugeschnitten, zusammengelegt, vorübergehend kommissarisch geführt oder mit neuen Aufgaben versehen?
5. Welche internen oder externen Stellenausschreibungen hat das BMWE seit Beginn der
21. Wahlperiode für Funktionen der Leitungsabteilung veröffentlicht, welche dieser Funktionen konnten bisher nicht dauerhaft besetzt werden, und aus welchen Gründen nicht?
6. Welche Begründung gibt die Bundesregierung dafür, dass zwischen offenen Personalstellen im BMWE und der Ausschreibung externer Top-Management-Beratung kein Zusammenhang bestehen soll?
7. Welche Tätigkeiten, die derzeit in der Leitungsabteilung und ihren Arbeitsbereichen organisatorisch verortet sind, hält die Bundesregierung ausdrücklich für solche, die nicht von Beschäftigten des BMWE erbracht werden können, und aus welchen Gründen nicht?
8. Welche Aufgaben der Bereiche Koordinierung, Politische Planung und Analyse, Parlamentsund Kabinettsreferat, Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit, Soziale Medien/Online-Kommunikation und Reden und strategische Kommunikation des BMWE werden seit Beginn der
21. Wahlperiode ganz oder teilweise durch externe Dienstleister unterstützt?
9. Mit welchen externen Beratungsunternehmen, Agenturen, Kanzleien oder sonstigen Dienstleistern arbeitet das BMWE seit Beginn der
21. Wahlperiode zusammen, jeweils unter Angabe von Auftragnehmer, Auftragsgegenstand, betroffener Organisationseinheit, Vergabeart, Laufzeit, Höchstwert oder Auftragswert und Umsetzungsstand?
10. Welche externen Auftragnehmer unterstützen seit Beginn der
21. Wahlperiode die Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikationsplanung, Medienarbeit, Social-Media-Arbeit, strategische Kommunikation oder politiknahen Kommunikationsleistungen des BMWE?
11. Welcher Höchstwert, welcher geschätzte Auftragswert und welches tatsächliche Abrufvolumen gelten für die seit Februar 2026 öffentlich bekannt gewordenen Kommunikationsaufträge des BMWE?
12. Welche Leistungen schulden die externen Kommunikationsdienstleister des BMWE jeweils konkret, insbesondere hinsichtlich Öffentlichkeitsarbeit, Medienarbeit, Kampagnen, Social Media, Veranstaltungsbegleitung, Textund Redaktionsleistungen, Planung und strategischer Kommunikationsberatung?
13. Welche Leistungen wurden seit Beginn der
21. Wahlperiode im BMWE extern vergeben, die Reden, Sprechzettel, Briefings, Diskussionspapiere, Präsentationen, strategische Kommunikation, Planung oder politischinhaltliche Vorbereitung der Hausleitung betreffen?
14. Welche Leistungen wurden seit Beginn der
21. Wahlperiode im BMWE extern vergeben, die Prozessmanagement, Projektmanagement, Organisationsberatung, Ressourceneinsatz, interne Steuerung oder Effizienzanalysen betreffen?
15. Welche Vergabearten wurden bei diesen Aufträgen jeweils genutzt, insbesondere ob es sich um offene Verfahren, Verhandlungsverfahren, beschleunigte Verfahren, Rahmenvereinbarungen, Direktvergaben oder Abrufe aus bestehenden Verträgen handelte?
16. Wie viele Direktvergaben hat das BMWE seit Beginn der
21. Wahlperiode für Beratungs-, Kommunikations-, Politikoder Unterstützungsleistungen vorgenommen? a) Wie hoch war jeweils das Volumen dieser Direktvergaben? b) Welche Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Bedarfsbegründungen oder Alternativenprüfungen wurden für diese Aufträge jeweils erstellt, insbesondere im Vergleich zur internen Leistungserbringung durch das BMWE?
17. Nach welchen Qualitätskriterien bewertet das BMWE die Leistungen externer Auftragnehmer in den Bereichen Beratung, Kommunikation und Politikunterstützung, und wie fällt diese Bewertung für die bislang vergebenen Aufträge aus?
18. Welche konkreten Ergebnisse, Arbeitserzeugnisse oder Umsetzungsleistungen haben die seit Beginn der
21. Wahlperiode im BMWE beauftragten externen Dienstleister jeweils erbracht?
19. In welchen Fällen hat das BMWE seit Beginn der
21. Wahlperiode externe Arbeitsergebnisse ganz oder teilweise in seine eigenen Entscheidungs-, Kommunikationsoder Organisationsprozesse übernommen?
20. Welche Haushaltsmittel des Einzelplans des BMWE wurden seit Beginn der
21. Wahlperiode für externe Beratungs-, Kommunikationsund Unterstützungsleistungen verausgabt oder gebunden (bitte nach Kapitel und Titel aufschlüsseln)?
21. Welche Verpflichtungsermächtigungen oder sonstigen mehrjährigen Bindungen ist das BMWE seit Beginn der
21. Wahlperiode für externe Beratungs-, Kommunikationsund Unterstützungsleistungen eingegangen?
22. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben des Bundes insgesamt für externe Beratungsund Unterstützungsleistungen seit Beginn der
21. Wahlperiode, jeweils ressortweise, getrennt nach Beratung und Unterstützung und, soweit möglich, nach Themenfeldern wie Kommunikation, IT, Controlling, Rechtsberatung, Organisationsberatung und Politikberatung?
23. Welche Arbeitsdefinition von externer Beratung und welche Definition von externer Unterstützungsleistung legt die Bundesregierung dieser Erfassung zugrunde?
24. Verwenden alle Ressorts einen einheitlichen Begriff für „externe Beratung“ und „externe Unterstützungsleistung“, und wer kontrolliert innerhalb der Bundesregierung, hier innerhalb des BMWK, dass diese Vorgaben eingehalten und alle Kosten für die externe Beratung vollumfänglich in dem Berichtswesen an den Haushaltsausschuss ausgewiesen werden?
25. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn der
21. Wahlperiode ergriffen, um die Inanspruchnahme externer Beratungsund Unterstützungsleistungen im BMWE und ressortübergreifend substanziell zu begrenzen oder transparenter zu machen?
26. In welchem Umfang greift das BMWE statt auf externe Marktanbieter auf bundeseigene oder bundeseinflussnahe Inhouse-Strukturen, Rahmenverträge oder andere interne Unterstützungsformen zurück, bevor externe Dienstleister beauftragt werden?
27. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass einerseits ein handlungsfähiger Staat und eine leistungsfähige Bundesverwaltung angekündigt werden, andererseits aber im BMWE sowohl leitungsnahe Steuerungsleistungen als auch Kommunikationsleistungen in erheblichem Umfang extern vergeben werden?
28. Nach welchen messbaren Kriterien, Kennzahlen oder Zielgrößen bewertet das BMWE den Erfolg externer Beratungs-, Kommunikationsund Unterstützungsleistungen seit Beginn der
21. Wahlperiode?
29. Welche konkreten Soll-Ist-Vergleiche, Meilensteine, Leistungsindikatoren oder sonstigen Controlling-Instrumente wurden bei den einzelnen externen Aufträgen festgelegt?
30. In welchen Fällen wurden für externe Beratungsund Unterstützungsleistungen vor Auftragserteilung klare Zieldefinitionen, Zeitpläne, Output-Vorgaben oder Wirkungsannahmen schriftlich festgelegt, sind diese einsehbar, und wenn ja, wo?
31. Wurden extern vergebene Leistungen im BMWE seit Beginn der
21. Wahlperiode einer systematischen Erfolgskontrolle, Evaluation oder nachträglichen Wirtschaftlichkeitsprüfung unterzogen? a) Wenn ja, welche, und mit welchem Ergebnis? b) Wenn nein, warum nicht?
32. In wie vielen Fällen wurden externe Auftragnehmer ganz oder teilweise deshalb erneut beauftragt, weil frühere Aufträge nach Auffassung des BMWE messbar erfolgreiche Ergebnisse erbracht haben?
33. In wie vielen Fällen wurden externe Beratungsoder Unterstützungsleistungen nach Kenntnis der Bundesregierung vorzeitig beendet, reduziert, nicht verlängert oder inhaltlich nachgeschärft, weil die erwarteten Ergebnisse ausblieben oder nicht hinreichend messbar waren?
34. Welche Arbeitsergebnisse externer Auftragnehmer wurden seit Beginn der
21. Wahlperiode im BMWE vollständig übernommen, teilweise übernommen, überarbeitet oder verworfen?
35. Wie erfasst das BMWE, ob externe Beratungsoder Unterstützungsleistungen tatsächlich zu Effizienzgewinnen, beschleunigten Abläufen, besserer Koordinierung, höherer Qualität von Vorlagen, verbesserter Kommunikation oder geringerem Ressourceneinsatz geführt haben?
36. Welche Baseline oder welcher Ausgangszustand wurde im BMWE vor Vergabe externer Leistungen dokumentiert, um spätere Verbesserungen überhaupt messbar feststellen zu können?
37. In welchen Fällen hat das BMWE externe Beratungsoder Unterstützungsleistungen mit der Erwartung vergeben, interne Prozesse zu beschleunigen, und um wie viel Zeit, Personalaufwand oder Bearbeitungsaufwand sollten diese Prozesse jeweils reduziert werden?
38. Welche quantifizierbaren Einsparungen, Effizienzgewinne oder organisatorischen Verbesserungen hat das BMWE seit Beginn der
21. Wahlperiode infolge externer Beratungsund Unterstützungsleistungen tatsächlich festgestellt?
39. Welche Kosten sind dem BMWE für externe Beratungsund Unterstützungsleistungen entstanden, bei denen nach Auffassung der Bundesregierung kein hinreichend messbarer Mehrwert festgestellt werden konnte?
40. Welche konkreten Kosten sind dem BMWE für externe Beratungsund Unterstützungsleistungen seit Beginn der
21. Wahlperiode entstanden, und wo wurden bzw. werden diese Kosten ausgewiesen?
41. Werden die Ergebnisse externer Beratungsund Unterstützungsleistungen im BMWE in einem zentralen Controlling, Fördercontrolling, Projektcontrolling oder sonstigen internen Steuerungssystem dokumentiert, und wenn ja, in welcher Form?
42. Welche Rolle spielen dabei (vgl. Frage 41) die im Organigramm vorgesehenen Bereiche Organisation des Bundeswirtschaftsministeriums, Staatsmodernisierung, Fördercontrolling, Projektmanagement und Projektberatung, Prozessmanagement sowie Dienstleistersteuerung und Anforderungsmanagement?
43. Welche der seit Beginn der
21. Wahlperiode extern vergebenen Leistungen im BMWE hatten nach Kenntnis der Bundesregierung unmittelbaren Bezug zu politisch prioritären Themenfeldern wie industrielle Transformation, wirtschaftliche Resilienz, Rohstoffsicherheit, Mittelstandspolitik, Zukunftstechnologien, Außenwirtschaft oder wirtschaftliche Souveränität?
44. In welchen Fällen wurden im BMWE externe Beratungsoder Unterstützungsleistungen zur Vorbereitung, Strukturierung oder Priorisierung von Vorhaben eingesetzt, die einen Bezug zum Koalitionsvertrag der
21. Wahlperiode haben?
45. Welche externen Leistungen für das BMWE betrafen nach Kenntnis der Bundesregierung die Vorbereitung politischer Schwerpunktsetzungen, die Priorisierung bundesministerieller Vorhaben, die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung oder die kommunikative Begleitung politisch bedeutsamer Entscheidungen?
46. In welchem Umfang wurden externe Auftragnehmer im BMWE seit Beginn der
21. Wahlperiode bei Themen eingesetzt, die für den Wirtschaftsstandort Deutschland von erheblicher politischer Tragweite sind, insbesondere bei Industriepolitik, Energiepreisen, Standortsicherung, Fachkräftesicherung, Rohstoffversorgung und Transformation der Industrie?
47. Welche Vorkehrungen bestehen seitens der Bundesregierung, um sicherzustellen, dass externe Auftragnehmer bei politisch sensiblen oder wirtschaftspolitisch besonders bedeutsamen Themen keine inhaltliche Vorprägung bundesministerieller Entscheidungen bewirken?
48. In welchen Fällen wurden externe Beratungsoder Unterstützungsleistungen im BMWE für Themen eingesetzt, die zugleich Gegenstand parlamentarischer Befassung, Kabinettberatung, Bund-Länder-Abstimmung oder europäischer Verhandlungen waren?
49. Welche externen Leistungen für das BMWE hatten seit Beginn der
21. Wahlperiode Bezug zur politischen Kommunikation der Hausleitung über wirtschaftspolitische Schwerpunktsetzungen, Reformvorhaben oder Krisenreaktionen?
50. Hält die Bundesregierung es für vereinbar mit der politischen Verantwortung einer obersten Bundesbehörde, wenn Leistungen mit erheblicher politischer Tragweite für das Ressort ganz oder teilweise durch externe Beratungsoder Unterstützungsunternehmen vorbereitet, strukturiert oder kommunikativ begleitet werden, und wenn ja, unter welchen Grenzen?
51. Welche Bereiche der politischen Schwerpunktsetzung, der ressortinternen Priorisierung und der politischen Kommunikation des BMWE hält die Bundesregierung ausdrücklich für nicht auslagerungsfähig?
52. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der politischen Relevanz der vergebenen Leistungen für die Frage, ob das BMWE über hinreichende eigene personelle und fachliche Kapazitäten verfügt, um seine Kernaufgaben eigenständig wahrzunehmen?
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage erscheint als eigene Drucksache und ist hier nicht abgedruckt. Sie ist über die Parlamentsdatenbank des Deutschen Bundestages unter derselben Vorgangsnummer zu finden.
Original beim Deutschen BundestagZurück ins ArchivAus demselben Feld
- 06.08.2026Bundeseinheitliche Mindeststandards für die Aufrechterhaltung der Mobilfunkversorgung und digitalen Krisenkommunikation bei langandauernden Stromausfällen
- 22.07.2026Deutschland als Investitionsstandort: Rolle, Auftrag und Ziele des Investitionsbeauftragten der Bundesregierung und der Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH
- 17.07.2026Mögliche Auswirkungen von EU-Sanktionen gegen Russland bei Importen von Alaska-Seelachs auf die deutsche Wirtschaft und Verbraucherpreise
- 10.07.2026Maßnahmen gegen den Verlust von Industriearbeitsplätzen in Deutschland