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Bernd SchattnerMenü

Schriftliche Frage

Verfassungsmäßigkeit der Abschöpfung von Zufallsgewinnen im Rahmen der Strompreisbremse

Eingereicht
25. November 2022
Drucksache
20/4631
Eingebracht von
Bernd Schattner, MdB
Wahlperiode
20.

Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.

Die Frage

Hat die Bundesregierung sich im Zuge der Ausarbeitung eines Entwurfs für die Regelung der Strompreisbremse mit der Rechtsfrage befasst, ob eine rückwirkende sog. Gewinnabschöpfung verfassungsrechtlich zulässig ist, und wenn ja, auf welchen Normen beruht diese Einschätzung (www.anwalt.de/rechtstipps/abschoepfung-sogena nnter-uebergewinne-bei-der-stromerzeugung-baue rn-und-kleine-erzeuger-koennen-sich-wehren-205 381.html)?

Die Antwort der Bundesregierung

Die Europäische Union hat inzwischen eine EU-Verordnung zu Notfallmaßnahmen im Strombereich beschlossen. Diese sieht zwingend eine Abschöpfung von Zufallsgewinnen vor, die aufgrund der gestiegenen Strompreise anfallen. Hierfür ist eine Erlösobergrenze festzulegen. Dabei kann auch zwischen verschiedenen Technologien unterschieden werden. Sollte keine weitere Regelung erfolgen, gilt eine Erlösobergrenze von mindestens 180 Euro je Megawattstunde. Die Bundesregierung prüft gegenwärtig, welche Erlösobergrenzen sie festlegt. Dabei kommt es darauf an, einen angemessenen Erlös zum wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen zu gewährleisten und gleichzeitig übermäßige Zufallsgewinne so abzuschöpfen, dass die Entlastung für die Verbraucherinnen und Verbraucher signifikant und effektiv ist. Die Bundesregierung arbeitet derzeit mit Hochdruck an der Umsetzung der Strompreisbremse. Hierbei wird auch sichergestellt, dass die Ausgestaltung im Einklang mit dem Verfassungsrecht steht.

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