Schriftliche Frage
Verfassungsmäßigkeit der Abschöpfung von Zufallsgewinnen im Rahmen der Strompreisbremse
- Eingereicht
- 25. November 2022
- Drucksache
- 20/4631
- Eingebracht von
- Bernd Schattner, MdB
- Wahlperiode
- 20.
Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.
Die Frage
Die Antwort der Bundesregierung
Die Europäische Union hat inzwischen eine EU-Verordnung zu Notfallmaßnahmen im Strombereich beschlossen. Diese sieht zwingend eine Abschöpfung von Zufallsgewinnen vor, die aufgrund der gestiegenen Strompreise anfallen. Hierfür ist eine Erlösobergrenze festzulegen. Dabei kann auch zwischen verschiedenen Technologien unterschieden werden. Sollte keine weitere Regelung erfolgen, gilt eine Erlösobergrenze von mindestens 180 Euro je Megawattstunde. Die Bundesregierung prüft gegenwärtig, welche Erlösobergrenzen sie festlegt. Dabei kommt es darauf an, einen angemessenen Erlös zum wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen zu gewährleisten und gleichzeitig übermäßige Zufallsgewinne so abzuschöpfen, dass die Entlastung für die Verbraucherinnen und Verbraucher signifikant und effektiv ist. Die Bundesregierung arbeitet derzeit mit Hochdruck an der Umsetzung der Strompreisbremse. Hierbei wird auch sichergestellt, dass die Ausgestaltung im Einklang mit dem Verfassungsrecht steht.
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