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Bernd SchattnerMenü

Schriftliche Frage

Möglichkeiten der Kündigung bestehender Gaspreisverträge durch Verbraucher

Eingereicht
2. Dezember 2022
Drucksache
20/4776
Eingebracht von
Bernd Schattner, MdB
Wahlperiode
20.

Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.

Die Frage

Kann der Verbraucher nach Kenntnis der Bundesregierung die bestehende Gaspreisverträge kündigen und auf die 12 Cent/kWh, wie es in der Gaspreisbremse formuliert ist, bestehen (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/strom-gasprei s-bremse.html#:~:text=F%C3%BCr%20Haushalt e%20und%20Unternehmen%20mit,80%25%20de s%20Verbrauchs%20vom%20Vorjahr)?

Die Antwort der Bundesregierung

Die Regelungen des von der Bundesregierung als Formulierungshilfe am 25. November 2022 beschlossenem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes greifen nicht in die zwischen Letztverbrauchende und Erdgaslieferant geschlossenen Lieferverträge ein. Die Arbeitspreisreduktion für das Entlastungskontingent erfolgt automatisch durch den Lieferanten. Der Letztverbraucher muss nichts tun, damit er die entsprechende Gutschrift erhält, insbesondere muss er seinen Vertrag dafür nicht kündigen. Der Bund kommt für die Differenz zwischen dem vertraglich vereinbarten Arbeitspreis und dem gesetzlich festgelegten Arbeitspreis auf.

Original beim Deutschen BundestagZurück ins Archiv