Schriftliche Frage
Möglichkeiten der Kündigung bestehender Gaspreisverträge durch Verbraucher
- Eingereicht
- 2. Dezember 2022
- Drucksache
- 20/4776
- Eingebracht von
- Bernd Schattner, MdB
- Wahlperiode
- 20.
Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.
Die Frage
Die Antwort der Bundesregierung
Die Regelungen des von der Bundesregierung als Formulierungshilfe am 25. November 2022 beschlossenem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes greifen nicht in die zwischen Letztverbrauchende und Erdgaslieferant geschlossenen Lieferverträge ein. Die Arbeitspreisreduktion für das Entlastungskontingent erfolgt automatisch durch den Lieferanten. Der Letztverbraucher muss nichts tun, damit er die entsprechende Gutschrift erhält, insbesondere muss er seinen Vertrag dafür nicht kündigen. Der Bund kommt für die Differenz zwischen dem vertraglich vereinbarten Arbeitspreis und dem gesetzlich festgelegten Arbeitspreis auf.
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