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Kleine Anfrage

Förderprogramm Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (Nachfrage zu den Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 20/130 und 20/1363)

Eingereicht
7. März 2023
Drucksache
20/5923
Eingebracht von
Fraktion der AfD
Wahlperiode
20.

Eine Kleine oder Große Anfrage bringt die Fraktion ein. Bernd Schattner hat sie mitgezeichnet – sie ist nicht seine allein.

Die Anfrage im Wortlaut

Vorbemerkung der Fragesteller ) Die zuständigen Ministerinnen und Minister des Bundes und der Länder haben am 13. Dezember 2022 die Neuausrichtung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) beschlossen (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/G/grw-informationen.pdf?__blob=publi cationFile&v=6; S. 5 f.). Die Neuausrichtung ist laut Bundesregierung nötig, um die sozial-ökologische Transformation auch in der regionalen Strukturpolitik zu verankern. Die Bundesregierung hat den Koordinierungsrahmen der GRW zum 1. Januar 2023 überarbeitet und in Kraft gesetzt (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Schlaglichter-der-Wirtschaftspolitik/2023/01/04-fuer-eine-s t a r k e - w i r t s c h a f t - v o r - o r t .html). Die Anpassung der jeweiligen GRW-Förderrichtlinien der Länder soll im Laufe des Jahres 2023 erfolgen. Die Fragesteller haben bereits mit der Kleinen Anfrage zum Förderprogramm Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ auf Bundestagsdrucksache 20/130 und der Nachfrage auf die Wirksamkeit und Effizienz des Förderprogramms bei der Vergabe der finanziellen Mittel hinterfragt. Nach Aussage der Bundesregierung wurden im Jahr 2018 insgesamt 1 497 Unternehmen, im Jahr 2019 insgesamt 1 519 Unternehmen, im Jahr 2020 insgesamt 1 427 Unternehmen und im Jahr 2021 insgesamt 1 959 Unternehmen gefördert (Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 20/1363). Dabei wird der Verteilung der Förderung der gewerblichen Wirtschaft und der wirtschaftsnahen Infrastruktur auf Ober-, Mittel-, Unterund Kleinzentren in den Jahren von 2018 bis 2020 (Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 20/130) aus Sicht der Fragesteller nicht genug Beachtung durch die Bundesregierung geschenkt: Die Unterund Kleinzentren sind nach Auffassung der Fragesteller deutlich unterrepräsentiert. Bezüglich der Neuausrichtung des Programms sind nach Ansicht der Fragesteller daher weiterhin Fragen offen, insbesondere im Hinblick auf die Wirksamkeit des Programms nach Anpassung der GRW-Förderrichtlinien. Deutscher Bundestag Drucksache 20/5923 20. Wahlperiode 07.03.2023 Wir fragen die Bundesregierung: 1. Hat sich die Bundesregierung zur Entwicklung der Förderung der gewerblichen Wirtschaft in den Jahren von 2018 bis 2020, insbesondere im Hinblick auf die nach Auffassung der Fragestelle Wir fragen die Bundesregierung: 1. Hat sich die Bundesregierung zur Entwicklung der Förderung der gewerblichen Wirtschaft in den Jahren von 2018 bis 2020, insbesondere im Hinblick auf die nach Auffassung der Fragesteller Unterrepräsentation der Unterund Kleinzentren im Vergleich zu Oberund Mittelzentren bei den Förderzusagen an Unternehmen (siehe hierzu Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 20/130), eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, welche? 2. Hat sich die Bundesregierung zur Entwicklung der Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur in den Jahren von 2018 bis 2020, insbesondere im Hinblick auf die Unterrepräsentation der Unterund Kleinzentren im Vergleich zu Oberund Mittelzentren bei den Förderzusagen an Unternehmen (siehe hierzu Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 20/130), eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese? 3. Ist es aus Sicht der Bundesregierung mit dem aktuellen Förderzweck des GRW-Programms vereinbar, wenn eine Förderung größtenteils in Oberund Mittelzentren erfolgt (Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 20/130), während die zumeist strukturschwachen Kleinund Unterzentren bei der Förderung nur eine untergeordnete Rolle spielen? a) Wenn ja, plant die Bundesregierung, diesen Förderzweck bei der Neuausrichtung des Programms anzupassen, um eine bessere Förderung der Unterund Kleinzentren zu ermöglichen? b) Wenn nein, welcher Förderungsanteil für Unterund Kleinzentren wäre aus Sicht der Bundesregierung mit dem aktuellen Förderzweck vereinbar? 4. Wie wird sich nach Einschätzung oder Planung der Bundesregierung die angestrebte Neuausrichtung des GRW-Förderprogramms (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) auf seine Inanspruchnahme durch Unternehmen auswirken (bitte getrennt für die Bereiche wirtschaftsnahe Infrastruktur und gewerbliche Wirtschaft antworten)? 5. Wie wird sich nach Einschätzung oder Planung der Bundesregierung die angestrebte Neuausrichtung des GRW-Förderprogramms auf die Verteilung der Förderung auf Ober-, Mittel-, Unterund Kleinzentren auswirken?

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage erscheint als eigene Drucksache und ist hier nicht abgedruckt. Sie ist über die Parlamentsdatenbank des Deutschen Bundestages unter derselben Vorgangsnummer zu finden.

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