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Bernd SchattnerMenü

Mündliche Frage

Regelung der kieferorthopädischen Behandlungen im Rahmen des GKV-Stabilisierungsgesetzes

Eingereicht
20. Mai 2026
Drucksache
21/79
Eingebracht von
Bernd Schattner, MdB
Wahlperiode
21.

Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.

Die Frage

Wie begründet die Bundesregierung die im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehene faktische Ausschließlichkeit kieferorthopädischer Behandlungen durch Fachzahnärzte für Kieferorthopädie, obwohl auch approbierte Zahnärzte im Rahmen ihrer bundeseinheitlichen Ausbildung bereits zur Diagnostik und Behandlung kieferorthopädischer Fehlstellungen befähigt sind, und sieht sie die Gefahr einer grundlegenden Zweiteilung des bislang einheitlichen zahnärztlichen Berufsbildes, und, wenn nein, warum nicht?

Die Antwort der Bundesregierung

Die Regelung geht zurück auf einen Vorschlag der FinanzKommission Gesundheit (FKG), die in ihrem am 30. März 2026 vorgelegten Bericht auch Empfehlungen zur kieferorthopädischen Versorgung gegeben hat. Danach soll die Abrechnung kieferorthopädischer Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) künftig auf Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzte für Kieferorthopäde beschränkt werden. Zwar deckt das allgemeine Zahnmedizinstudium auch das Fachgebiet der Kieferorthopädie grundlegend ab. Spezielle Qualifikationsanforderungen in der GKV können sich jedoch aus dem besonderen gesetzlichen Versorgungsauftrag ergeben. Da die GKV gemäß § 29 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) die Kosten nur bei erheblichen Beeinträchtigungen (KIG 3 bis 5) übernimmt, ist eine präzise Indikationsstellung und Behandlungsqualität zu gewährleisten. Zudem dient die Bindung der Abrechnungsbefugnis an die fachärztliche Qualifikation als Steuerungsinstrument, um dem Wirtschaftlichkeitsgebot des § 12 SGB V zu entsprechen und die Mittel der Solidargemeinschaft zielgerichtet einzusetzen. Ob alternative Nachweise zur fachärztlichen Qualifikation für diese Zwecke ebenso ausreichen können, wird Gegenstand der parlamentarischen Beratungen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sein.

Original beim Deutschen BundestagZurück ins Archiv