Mündliche Frage
Regelung der kieferorthopädischen Behandlungen im Rahmen des GKV-Stabilisierungsgesetzes
- Eingereicht
- 20. Mai 2026
- Drucksache
- 21/79
- Eingebracht von
- Bernd Schattner, MdB
- Wahlperiode
- 21.
Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.
Die Frage
Die Antwort der Bundesregierung
Die Regelung geht zurück auf einen Vorschlag der FinanzKommission Gesundheit (FKG), die in ihrem am 30. März 2026 vorgelegten Bericht auch Empfehlungen zur kieferorthopädischen Versorgung gegeben hat. Danach soll die Abrechnung kieferorthopädischer Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) künftig auf Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzte für Kieferorthopäde beschränkt werden. Zwar deckt das allgemeine Zahnmedizinstudium auch das Fachgebiet der Kieferorthopädie grundlegend ab. Spezielle Qualifikationsanforderungen in der GKV können sich jedoch aus dem besonderen gesetzlichen Versorgungsauftrag ergeben. Da die GKV gemäß § 29 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) die Kosten nur bei erheblichen Beeinträchtigungen (KIG 3 bis 5) übernimmt, ist eine präzise Indikationsstellung und Behandlungsqualität zu gewährleisten. Zudem dient die Bindung der Abrechnungsbefugnis an die fachärztliche Qualifikation als Steuerungsinstrument, um dem Wirtschaftlichkeitsgebot des § 12 SGB V zu entsprechen und die Mittel der Solidargemeinschaft zielgerichtet einzusetzen. Ob alternative Nachweise zur fachärztlichen Qualifikation für diese Zwecke ebenso ausreichen können, wird Gegenstand der parlamentarischen Beratungen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sein.
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