Kleine Anfrage
Gemeinsame EU-Agrarpolitik 2023 - Erkenntnisse aus der Inanspruchnahme der Ökoregelungen
- Eingereicht
- 20. Juni 2023
- Drucksache
- 20/7340
- Eingebracht von
- Fraktion der AfD
- Wahlperiode
- 20.
Eine Kleine oder Große Anfrage bringt die Fraktion ein. Bernd Schattner hat sie mitgezeichnet – sie ist nicht seine allein.
Die Anfrage im Wortlaut
Vorbemerkung der Fragesteller
In einer Pressemitteilung vom 1. Juni 2023 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Daten zur Inanspruchnahme der sogenannten Eco Schemes (Ökoregelungen) im Rahmen der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik veröffentlicht (www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/072-gap-oekoregelungen.html#[1]). Diese zeigen ein sehr unterschiedliches Bild beim Verhältnis zwischen erwarteter (Berechnung durch das Thünen-Institut) und tatsächlicher Inanspruchnahme durch die Landwirte. Während einzelne Ökoregelungen deutlich über den Erwartungen in Anspruch genommen wurden, fanden andere Regelungen gar keinen Zuspruch (www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Presse/inanspruchnahme-oekoregelungen.pdf?__blob=publicationFile&v=3). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Worauf fußte die Berechnung des Thünen-Instituts zur erwarteten Inanspruchnahme der Ökoregelung 1 „Bereitstellung von Flächen zur Verbesserung der
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Worauf fußte die Berechnung des Thünen-Instituts zur erwarteten Inanspruchnahme der Ökoregelung 1 „Bereitstellung von Flächen zur Verbesserung der Biodiversität auf Ackerland“, und wie erklärt die Bundesregierung sich die davon abweichende sehr geringe Inanspruchnahme?
2. Worauf fußte die Berechnung des Thünen-Instituts zur erwarteten Inanspruchnahme der Ökoregelung 2 „Anbau vielfältiger Kulturen“, und wie erklärt die Bundesregierung sich die davon abweichende geringe Inanspruchnahme?
3. Worauf fußte die Berechnung des Thünen-Instituts zur erwarteten Inanspruchnahme der Ökoregelung 3 „Agroforst“, und wie erklärt die Bundesregierung sich die davon abweichende praktisch ausbleibende Inanspruchnahme?
4. Worauf fußte die Berechnung des Thünen-Instituts zur erwarteten Inanspruchnahme der Ökoregelung 4 „Extensivierung Dauergrünland“, und wie erklärt die Bundesregierung sich die davon abweichende geringe Inanspruchnahme?
5. Worauf fußte die Berechnung des Thünen-Instituts zur erwarteten Inanspruchnahme der Ökoregelung 5 „Kennarten“, und wie erklärt die Bundesregierung sich die davon abweichende deutlich höhere Inanspruchnahme? Deutscher Bundestag Drucksache 20/7340
20. Wahlperiode 20.06.2023
6. Welche Auswirkungen hat die deutlich höhere Inanspruchnahme der Ökoregelung 5 „Kennarten“ auf den dafür vorgesehenen Fördersatz je Hektar?
7. Worauf fußte die Berechnung des Thünen-Instituts zur erwarteten Inanspruchnahme der Ökoregelung 6 „Pflanzenschutzmittel-Verzicht“, und wie erklärt die Bundesregierung sich die davon abweichende geringe Inanspruchnahme?
8. Welche Konsequenzen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus den Daten der Inanspruchnahme der Ökoregelungen?
9. Wie viel zahlt die Bundesregierung insgesamt für die Ökoregelungen im Jahr 2023 aus?
10. Wie werden die überschüssigen Mittel aus dem Budget der Ökoregelungen verteilt?
11. Plant die Bundesregierung, in einer möglichen Evaluation der Ökoregelungen auch die Themen Tierwohl und Haltungsbedingungen in das Angebot mit aufzunehmen, und wenn nein, warum nicht?
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage erscheint als eigene Drucksache und ist hier nicht abgedruckt. Sie ist über die Parlamentsdatenbank des Deutschen Bundestages unter derselben Vorgangsnummer zu finden.
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