Schriftliche Frage
Haltung der Bundesregierung zur Errichtung von Einfamilienhäusern
- Eingereicht
- 7. Juli 2023
- Drucksache
- 20/7650
- Eingebracht von
- Bernd Schattner, MdB
- Wahlperiode
- 20.
Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.
Die Frage
Die Antwort der Bundesregierung
Gemeinden entscheiden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung über die Art der Bebauung von neu ausgewiesenem oder vorhandenem Baugrund. Es gibt Kommunen, die sich dafür entschieden haben, Einfamilienhäuser nur in Ausnahmefällen zuzulassen. Das Einfamilienhaus ist die häufigste Form des Hausund Grundbesitzes der Privathaushalte in Deutschland. 2018 besaßen 31 Prozent der Privathaushalte ein Einfamilienhaus, bei einer Eigentümerquote von insgesamt 46,5 Prozent. Von einem Wohnungsbestand von 19,4 Millionen Wohnungen sind 16,1 Millionen Einfamilienhäuser (Angaben für 2021; Quelle: de.statista.com/statistik/daten/studie/39010/umfrage/bestand-de r-einfamilienhaeuser-in-deutschland-seit-2000/#:~:text=Im%20Jahr%20 2021%20befanden%20sich,Haushalte%2C%20die%20ein%20Einfamili enhaus%20besitzen). Die Bundesregierung unterscheidet in den Förderprogrammen zur Neubauförderung nicht hinsichtlich der gewählten Bebauungsform, allerdings wird ein ambitioniertes Energieeffizienzniveau für den Neubau zugrunde gelegt. Die Bundesregierung unterstützt Überlegungen zur Reduzierung des Flächenverbrauchs, Revitalisierung von vorhandenen Gebäuden, Vermeidung von Leerständen und für klimafreundliche Städte und Gemeinden. Es ist grundsätzlich sinnvoll, beispielweise zunächst das Potenzial für Umbau, Aufstockung oder Sanierung von bestehenden Gebäuden zu untersuchen, bevor zugunsten des Abrisses und der Errichtung eines Neubaus für Wohnzwecke entschieden wird. Neben Klimaaspekten sowie dem Ziel, im Rahmen der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie die Flächenneuinanspruchnahme für Siedlung und Verkehr bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, stehen hierbei städtebauliche Aspekte im Vordergrund. Berlin, den 7. Juli 2022 Anlage 1 Ressort Unternehmen Thema Bewilligungsdatum Laufzeit von Laufzeit bis Bewilligungssumme Summe der Auszahlungen ab 1. Januar 2022 Förderprogramm BMWK Reverion GmbH Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) 24. Juni 2022 2. Juni 2022 24. Juni 2022 6.000,00 Euro 6.000,00 Euro Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) BMWK Reverion GmbH Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) 24. Juni 2022 2. Juni 2022 24. Juni 2022 6.000,00 Euro 6.000,00 Euro Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) BMWK Reverion GmbH Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) 27. Juni 2022 3. Juni 2022 27. Juni 2022 6.000,00 Euro 6.000,00 Euro Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) BMWK Reverion GmbH Förderung der Teilnahme junger innovativer Unternehmen an 11. Oktober 2022 11. Oktober 2022 18. Januar 2023 2.943,00 Euro 2.943,00 Euro Förderung der Teilnahme junger innovativer internationalen Leitmessen in Deutschland Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland Bundes ministeri um für Bildung und Forschu ng (BMBF) Reverion GmbH Verbundvorhaben H2- Reallabor Burghausen / ChemDelta Bavaria_Teilvorhaben: Q 14. Februar 2023 1. April 2023 31. März 2027 4.496.169,34 Euro 0,00 Euro 7. Energieforschungsprogramm
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