Kleine Anfrage
Netzwerkstrukturen und Wirksamkeit staatlicher Maßnahmen gegen Organisierte Kriminalität
- Eingereicht
- 5. Juni 2026
- Drucksache
- 21/6271
- Eingebracht von
- Fraktion der AfD
- Wahlperiode
- 21.
Eine Kleine oder Große Anfrage bringt die Fraktion ein. Bernd Schattner hat sie mitgezeichnet – sie ist nicht seine allein.
Die Anfrage im Wortlaut
Vorbemerkung der Fragesteller
(OK) zählt nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden zu den zentralen Herausforderungen für den Rechtsstaat. In aktuellen Lagebildern sowie in bisherigen Antworten der Bundesregierung auf mehrere Kleine Anfragen der Fragesteller auf den Bundestagsdrucksachen 21/4234, 21/4978, 21/5125, 21/5166, 21/5170 sowie 21/5654 wird Organisierte Kriminalität zunehmend als arbeitsteilig, international vernetzt und anpassungsfähig beschrieben. Hervorgehoben werden insbesondere flexible Netzwerkstrukturen, digitale Kommunikationswege sowie dienstleistungsorientierte Formen krimineller Zusammenarbeit („Crime-as-a-Service“). Aus den Antworten der Bundesregierung ergibt sich nach Auffassung der Fragesteller, dass bestimmte Informationen statistisch nicht erfasst würden oder keine entsprechenden Erkenntnisse vorlägen. Dies betrifft unter anderem die langfristige Wirkung staatlicher Maßnahmen gegen kriminelle Netzwerke, Reorganisationsprozesse sowie die tatsächliche Wirkung von Vermögensabschöpfung und Finanzermittlungen auf kriminelle Strukturen. Die Bewertung staatlicher Maßnahmen erfolgt nach Kenntnis der Fragesteller weiterhin überwiegend anhand klassischer Kennzahlen wie Verfahrenszahlen, Tatverdächtigenzahlen, Schadenssummen, Sicherstellungen, Haftstrafen oder Vermögensabschöpfungen. Die Bundesregierung beschreibt Organisierte Kriminalität zunehmend als dynamische Netzwerkstruktur mit hoher Reorganisationsund Anpassungsfähigkeit. Besonders relevant erscheint den Fragestellern dabei die Frage, inwieweit kriminelle Netzwerke nach staatlichen Maßnahmen unter veränderter Struktur, neuer Führung oder angepassten Kommunikationsund Finanzierungswegen fortbestehen oder sich neu organisieren. Vor diesem Hintergrund stellt sich ihnen die Frage, inwieweit bestehende Bewertungsmaßstäbe überhaupt geeignet sind, die tatsächliche Wirkung staatlicher Maßnahmen gegen Organisierte Kriminalität abzubilden. Von besonderem Interesse ist für die Fragesteller dabei, ob und wie die Bundesregierung dauerhafte Schwächungen krimineller Netzwerke, Reorganisationsprozesse, Ersatzund Nachfolgestrukturen, die Ausschaltung steuernder Personen bzw. Organisationen sowie die tatsächliche Beeinträchtigung krimineller Geschäftsmodelle bewertet und misst. Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern weiter die Frage, anhand welcher konkreten Maßstäbe die Bundesregierung die Wirksamkeit des vom Bundesministerium des Innern (BMI), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 25. Februar 2026 vorgestellten Gemeinsamen Aktionsplans gegen Organisierte Kriminalität bewertet. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche zusätzlichen Kriterien oder Indikatoren verwendet die Bundesregierung neben klassischen statistischen Kennzahlen, um zu bewerten, ob Organisierte Kriminalität dauerhaft geschwächt wird? 2. Wann gilt ein kriminelles Netzwerk aus Sicht der Bundesregierung als „zerschlagen“? 3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie häufig sich kriminelle Netzwerke nach Ermittlungsmaßnahmen unter veränderter Str
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche zusätzlichen Kriterien oder Indikatoren verwendet die Bundesregierung neben klassischen statistischen Kennzahlen, um zu bewerten, ob Organisierte Kriminalität dauerhaft geschwächt wird?
2. Wann gilt ein kriminelles Netzwerk aus Sicht der Bundesregierung als „zerschlagen“?
3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie häufig sich kriminelle Netzwerke nach Ermittlungsmaßnahmen unter veränderter Struktur, neuer Führung oder geänderten Kommunikationswegen neu organisieren?
4. Werden Reorganisationsoder Nachfolgestrukturen Organisierter Kriminalität nach Kenntnis der Bundesregierung systematisch erfasst, und wenn ja, in welcher Form?
5. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Identifizierung steuernder oder profitierender Hintermänner für die wirksame Bekämpfung Organisierter Kriminalität bei?
6. Welche strategischen, organisatorischen oder ermittlungspraktischen Ansätze verfolgt die Bundesregierung, um zu verhindern, dass Ermittlungen im Bereich der Organisierten Kriminalität überwiegend operative Ausführungsebenen erfassen, während übergeordnete Organisations-, Finanzierungsund Unterstützungsstrukturen fortbestehen?
7. Wie stellt die Bundesregierung im Bereich der Vermögensabschöpfung sicher, dass Maßnahmen gegen Organisierte Kriminalität nicht überwiegend nachgeordnete Tatbeteiligte oder Strohleute betreffen, nachdem ihr nach ihrer Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 21/5170 hierzu keine Erkenntnisse vorliegen, und wie bewertet sie vor diesem Hintergrund die Zielgerichtetheit der bisherigen Vermögensabschöpfungen?
8. Welche Weiterentwicklungen bestehender Analyse-, Erfassungsoder Bewertungsinstrumente werden ggf. geprüft oder umgesetzt, um die tatsächliche Wirkung staatlicher Maßnahmen gegen finanzielle und organisatorische Strukturen Organisierter Kriminalität künftig belastbarer bewerten zu können?
9. Inwieweit erschweren digitale Kommunikationsund Plattformstrukturen nach Einschätzung der Bundesregierung die dauerhafte Schwächung der Organisierten Kriminalität?
10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Bedeutung modularer oder ausgelagerter Tatstrukturen („Crime-as-a-Service“, „Violence-asa-Service“) für die Aufklärung organisatorischer Zusammenhänge innerhalb krimineller Netzwerke vor?
11. Inwieweit hält die Bundesregierung bestehende Lagebild-, Erfassungsund Bewertungsansätze noch für geeignet, arbeitsteilige und netzwerkartige Formen Organisierter Kriminalität abzubilden?
12. Welche methodischen, analytischen, datenbezogenen oder rechtlichen Grenzen sieht die Bundesregierung derzeit bei der Bewertung der tatsächlichen Wirkung staatlicher Maßnahmen gegen Organisierte Kriminalität?
13. Welche Auswirkungen haben nach Einschätzung der Bundesregierung die zunehmende Digitalisierung und internationale Vernetzung Organisierter Kriminalität auf bestehende Lagebildund Analyseansätze?
14. Welche konkreten Anpassungen bestehender Lagebildoder strategischer Bewertungsinstrumente plant die Bundesregierung ggf., um arbeitsteilige Netzwerkstrukturen sowie Reorganisationsund Anpassungsprozesse der Organisierten Kriminalität künftig stärker abzubilden?
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage erscheint als eigene Drucksache und ist hier nicht abgedruckt. Sie ist über die Parlamentsdatenbank des Deutschen Bundestages unter derselben Vorgangsnummer zu finden.
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