Kleine Anfrage
Details zu den sogenannten Grünen Gründungen
- Eingereicht
- 6. November 2023
- Drucksache
- 20/9103
- Eingebracht von
- Fraktion der AfD
- Wahlperiode
- 20.
Eine Kleine oder Große Anfrage bringt die Fraktion ein. Bernd Schattner hat sie mitgezeichnet – sie ist nicht seine allein.
Die Anfrage im Wortlaut
Vorbemerkung der Fragesteller
Im Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP (European Recovery Program)-Sondervermögens für das Jahr 2024 (Bundestagsdrucksache 20/8289) ist an mehreren Stellen die Rede von „neue[n] Förderansätze[n] im Bereich ‚Grüne Gründungen‘“. Außerdem wird dort einmal ein sogenanntes Programm ERP-Grüne Gründungen erwähnt. Allerdings finden sich diese Textstellen weder im Gesetzestext selbst noch in dem in der gleichen Bundestagsdrucksache aufgestellten Wirtschaftsplan nach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007. Stattdessen erwähnt die Bundesregierung die „Grünen Gründungen“ erst in der Begründung unter der Überschrift der „Nachhaltigkeitsaspekte“. Auch ansonsten sind Informationen und Details zu den sogenannten Grünen Gründungen schwer zu finden. Das neue Förderangebot „Grünes ERP-Globaldarlehen Leasing“ wird zwar aus dem ERP-Sondervermögen finanziert, hat jedoch offenbar nichts mit Unternehmensgründungen zu tun (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/06/20230630-kfw-und-bmwk-erw eitern-forderangebot-fuer-nachhaltige-investitionen-kmu-um-leasing.html). Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erwähnt auf ihren Seiten das Thema „Grüne Gründung – erfolgreich mit einem nachhaltigen Unternehmen“ nur kurz (www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Gr%C3%BCndung-und-Nachfolge/Gr%C3%BCne-Gr%C3%BCndung/). Sie verweist in diesem Zusammenhang auf die bekannten Programme „ERP-Gründerkredit – StartGeld“ und „ERP-Förderkredit KMU“. In den Details zu diesen beiden Programmen ist dann allerdings nichts über „Grüne Gründungen“ oder vergleichbare Ideen zu finden. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Was versteht die Bundesregierung im Einzelnen unter den „neuen Förderansätzen im Bereich ‚Grüne Gründungen‘“, von denen auf Bundestagsdrucksache 20/8289 die Rede ist?
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Was versteht die Bundesregierung im Einzelnen unter den „neuen Förderansätzen im Bereich ‚Grüne Gründungen‘“, von denen auf Bundestagsdrucksache 20/8289 die Rede ist?
2. Plant die Bundesregierung nach gegenwärtigem Stand, Haushaltsmittel und/oder Mittel aus dem ERP-Sondervermögen für diese Förderansätze einzusetzen? a) Wenn ja, in welcher Höhe jeweils? b) Wenn nein, warum werden diese Förderansätze dann im ERP-Wirtschaftsplangesetz 2024 genannt? Deutscher Bundestag Drucksache 20/9103
20. Wahlperiode 06.11.2023
3. Werden bei der Vergabe von Krediten im Rahmen der Programme „ERP-Gründerkredit – StartGeld“ und „ERP-Förderkredit KMU“ nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Kriterien angewendet, um sogenannte Grüne Gründungen konkret zu fördern oder zu bevorzugen? a) Wenn ja, seit wann, und welche Kriterien sind das? b) Wenn nein, wird das in der
20. Legislaturperiode noch erfolgen?
4. Gibt es nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung unter den Gründungen, die im Rahmen der Programme „ERP-Gründerkredit – Start-Geld“ und „ERP-Förderkredit KMU“ gefördert wurden oder werden, solche, die dem Bereich „Grüne Gründungen“ zuzuordnen sind? a) Wenn ja, wie viele Gründungen waren das bisher nach Kenntnis der Bundesregierung, warum galten sie jeweils als „grüne“ Gründungen, und in welcher Höhe sind sie jeweils gefördert worden? b) Wenn nein, ist eine Zuordnung zukünftig vorgesehen?
5. Wie soll das auf Bundestagsdrucksache 20/8289 erwähnte „Programm ERP-Grüne Gründungen“ nach den derzeitigen Plänen oder Kenntnissen der Bundesregierung im Detail ausgestaltet werden?
6. Plant die Bundesregierung nach gegenwärtigem Stand, Haushaltsmittel und oder Mittel aus dem ERP-Sondervermögen für das „Programm ERP-Grüne Gründungen“ einzusetzen? a) Wenn ja, in welcher Höhe? b) Wenn nein, aus welchen Mitteln soll es nach den Plänen der Bundesregierung in welcher Höhe finanziert werden?
7. Wie viele Anträge auf ein „Grünes ERP-Globaldarlehen Leasing“ sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn des Programms eingegangen und in welcher Höhe?
8. Wie viele Anträge auf ein „Grünes ERP-Globaldarlehen Leasing“ sind nach Kenntnis der Bundesregierung bisher bewilligt worden, und in welcher Höhe?
9. Um welche leasing-finanzierten beweglichen Güter handelt es sich bei den durch ein „Grünes ERP-Globaldarlehen Leasing“ geförderten Investitionen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils konkret?
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage erscheint als eigene Drucksache und ist hier nicht abgedruckt. Sie ist über die Parlamentsdatenbank des Deutschen Bundestages unter derselben Vorgangsnummer zu finden.
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