Schriftliche Frage
Enthaltung Deutschlands bei der Abstimmung über die Resolution A/ES-10/L.25 in der UN-Generalversammlung
- Eingereicht
- 17. November 2023
- Drucksache
- 20/9409
- Eingebracht von
- Bernd Schattner, MdB
- Wahlperiode
- 20.
Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.
Die Frage
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, warum sich die Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock in der verabschiedeten UN-Resolution enthalten hat, obwohl es innerhalb der Bundesregierung keinen Konsens über dieses Abstimmungsverhalten gab, und wenn ja, was sind die Gründe für die Enthaltung, und setzt sich die Bundesregierung für eine diplomatische Lösung im Gaza-Konflikt ein (www.n-tv.de/politik/Schol z-stellt-sich-hinter-deutsche-UN-Enthaltung-articl e24496930.htm)? Antwort der Staatssekretärin Susanne Baumann vom 15 Oktober 2023 Die Enthaltung Deutschlands bei der Abstimmung über die Resolution A/ES-10/L.25 der Generalversammlung war innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Die Bundesregierung steht angesichts der von der Terrororganisation Hamas am 7. Oktober 2023 vom Gazastreifen aus begonnenen Terrorangriffe solidarisch an der Seite Israels. Sie verurteilt den Terror der Hamas, fordert die sofortige, bedingungslose Befreiung der Geiseln und bekräftigen Israels Selbstverteidigungsrecht. Sie tritt für eine Linderung der Lage der palästinensischen Zivilbevölkerung und die Einhaltung humanitären Völkerrechts ein und spricht sich für die Zwei-Staaten-Lösung als notwendige politische Perspektive aus. Hierfür hat sich die Bundesministerin des Auswärtigen auch auf ihrer dritten Reise seit dem 7. Oktober nach Israel, in die besetzten Palästinensischen Gebiete und in die Region sowie im Rahmen ihrer Reise nach New York anlässlich der Offenen Debatte im Sicherheitsrat am 24. Oktober 2023 nachdrücklich eingesetzt. In den Verhandlungen in New York ist es gelungen, den ursprünglich von Jordanien eingebrachten Resolutionsentwurf in wichtigen Punkten zu verbessern. In der Schlussfassung stellt die Resolution klar, dass die Angriffe des 7. Oktober 2023 Auslöser der Eskalation waren. Sie verurteilt alle Terrorakte. Sie ruft, wenn auch nicht in der nötigen Klarheit, zur Befreiung der Geiseln auf und bekräftigt das Bekenntnis zur Zwei-Staaten-Lösung. Diese Verbesserungen haben die Bundesregierung dazu bewogen, den Text nicht abzulehnen. Trotzdem war die Resolution am Ende für die Bundesregierung nicht zustimmungsfähig. Sie hat dies in einer Stimmerklärung zu ihrer Enthaltung begründet, die unter anderem Folgendes hervorhebt: Die Resolution verurteilt die terroristischen Attacken der Hamas seit dem 7. Oktober 2023 nicht in der notwendigen Ausdrücklichkeit und Klarheit. Sie bekräftigt nicht, dass Israel das Recht hat, sich selbst zu verteidigen und sie ruft nicht zu humanitären Pausen auf, für die sich die EU-Staaten geschlossen einsetzen. Zu den Gründen der Enthaltung wird auch auf www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/-/2628692 verwiesen.
Zu dieser Frage liegt hier noch keine Antwort im Wortlaut vor. Das vollständige Dokument beim Deutschen Bundestag enthält sie.
Original beim Deutschen BundestagZurück ins ArchivAus demselben Feld
- 06.08.2026Gewalttat von Stade: Mögliche Informationsdefizite im Austausch mit ausländischen Behörden und bei der Weitergabe sicherheitsrelevanter Erkenntnisse
- 06.08.2026Geplante Kürzungen beim Wohngeld, Kostenverlagerungen in die Grundsicherung und Belastungen der Kommunen
- 06.08.2026Deutsche Rolle bei der strategischen Bevorratung kritischer und strategischer Rohstoffe
- 31.07.2026Bundesrechtliche Vorgaben und Harmonisierungsbedarf beim Schutz von Rehkitzen