Kleine Anfrage
Das Strompreispaket der Bundesregierung
- Eingereicht
- 14. Februar 2024
- Drucksache
- 20/10324
- Eingebracht von
- Fraktion der AfD
- Wahlperiode
- 20.
Eine Kleine oder Große Anfrage bringt die Fraktion ein. Bernd Schattner hat sie mitgezeichnet – sie ist nicht seine allein.
Die Anfrage im Wortlaut
Vorbemerkung der Fragesteller
Das Strompreispaket der Bundesregierung Mit dem sogenannten Strompreispaket reagiert die Bundesregierung auf die hohen finanziellen Lasten durch hohe Energiepreise (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/strompreispaket-energieintensive-unternehmen-2235760). Insbesondere energieintensive Unternehmen sollen von den hohen Kosten für Energie entlastet werden. Das Paket bringt laut Angaben der Bundesregierung (ebd.) eine Senkung der Stromsteuer in Höhe von 3 Mrd. Euro für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes, eine Fortsetzung der aus dem Klimaund Transformationsfonds finanzierten Strompreiskompensation für die rund 350 Unternehmen, die am stärksten im internationalen Wettbewerb stehen, und eine Fortsetzung der bestehenden Regelung zum „Super-Cap“ für die rund 90 besonders stromintensiven Unternehmen, ergänzt durch den Entfall des Sockelbetrags (ebd.). Im Gegenzug fallen weg der bisher geltende Spitzenausgleich, über den energieintensive Unternehmen einen Teil der von ihnen entrichteten Stromund Energiesteuern zurück erhielten und der ursprünglich auch für 2024 geplante Bundeszuschuss zur Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte in Höhe von 5,5 Mrd. Euro (ebd.). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Um welchen Betrag wurden energieintensive Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung bisher jährlich durch den Spitzenausgleich entlastet, und um welchen Betrag ni
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Um welchen Betrag wurden energieintensive Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung bisher jährlich durch den Spitzenausgleich entlastet, und um welchen Betrag nimmt die Entlastung dieser Unternehmen nun dadurch zu, dass der Spitzenausgleich durch die Senkung der Stromsteuer ersetzt wird?
2. Um welchen Betrag werden die energieintensiven Unternehmen nach Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung durch das Strompreispaket im Vergleich zum Status quo ante entlastet, wenn man alle in diesem Zusammenhang von der Bundesregierung verkündeten Maßnahmen (Strompreissenkung, Fortsetzung der Strompreiskompensation, Fortsetzung des „Super-Cap“, Wegfall des Spitzenausgleichs, Wegfall der Übertragungsnetzentgelte, siehe www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/strompreispake t-energieintensive-unternehmen-2235760) berücksichtigt? Deutscher Bundestag Drucksache 20/10324
20. Wahlperiode 14.02.2024
3. Welche Unternehmen erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell Beihilfen für indirekte CO2-Kosten (Strompreiskompensation), wie groß sind diese Unternehmen jeweils (in Jahresumsatz und Anzahl der Mitarbeiter ausgedrückt), welchen Branchen gehören sie an, und wie hoch ist die Kompensation jeweils in absoluten Zahlen (bitte tabellarisch auflisten)?
4. Welche Unternehmen erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell Entlastungen gemäß den Regelungen zum „Super-Cap“, wie groß sind diese Unternehmen jeweils (in Jahresumsatz und Anzahl der Mitarbeiter ausgedrückt), welchen Branchen gehören sie an, und wie hoch ist die Entlastung jeweils in absoluten Zahlen (bitte tabellarisch auflisten)?
5. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Unternehmen, die nicht dem produzierenden Gewerbe angehören, aber trotzdem energieintensiv produzieren und im internationalen Wettbewerb stehen? a) Wenn ja, welche Unternehmen sind das, und welchen Branchen gehören sie an? b) Wenn ja, warum hat die Bundesregierung die Stromsteuer nicht auch für diese Unternehmen gesenkt? c) Wenn ja, plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Entlastung dieser Unternehmen, und wenn ja, welche?
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage erscheint als eigene Drucksache und ist hier nicht abgedruckt. Sie ist über die Parlamentsdatenbank des Deutschen Bundestages unter derselben Vorgangsnummer zu finden.
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