Schriftliche Frage
EU-Beitritt der Ukraine unter agrarpolitischen Aspekten
- Eingereicht
- 7. März 2024
- Drucksache
- 20/10565
- Eingebracht von
- Bernd Schattner, MdB
- Wahlperiode
- 20.
Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.
Die Frage
Die Antwort der Bundesregierung
Der Europäische Rat hat im Dezember 2023 die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen unter anderem mit der Ukraine beschlossen. Die Bundesregierung begrüßt die Beitrittsperspektive der Ukraine in die Europäischen Union (EU) und unterstützt die Ukraine bei den dafür notwendigen Reformen. Der Haushalt der EU und damit auch die finanzielle Ausstattung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) werden in dem Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) festgelegt. Der aktuelle MFR gilt noch bis 2027. Etwaige Auswirkungen eines möglichen EU-Beitritts der Ukraine auf den EU-Haushalt und die GAP hängen von vielen Faktoren ab, darunter die Ausgestaltung der Beitrittsverträge und dem zum Beitrittszeitpunkt geltenden MFR sowie die dann geltenden Regelungen in der GAP. Vor diesem Hintergrund lassen sich die Auswirkungen auf die deutschen Landwirtinnen und Landwirte zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös einschätzen.
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