Kleine Anfrage
Äußerung des Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft zu einer Überkompensation der abgeschafften Agrardieselrückerstattung
- Eingereicht
- 4. Juli 2024
- Drucksache
- 20/12176
- Eingebracht von
- Fraktion der AfD
- Wahlperiode
- 20.
Eine Kleine oder Große Anfrage bringt die Fraktion ein. Bernd Schattner hat sie mitgezeichnet – sie ist nicht seine allein.
Die Anfrage im Wortlaut
Vorbemerkung der Fragesteller
Bei der Befragung der Bundesregierung am 12. Juni 2024 hat der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN), erklärt, dass die Belastungen, die den landwirtschaftlichen Betrieben durch die Abschaffung der Steuervergünstigung für Agrardiesel entstanden sind, allein durch die Abschaffung der verpflichtenden Flächenstilllegung (GLÖZ 8) sowie die steuerliche Gewinnglättung überkompensiert worden sei (Plenarprotokoll 20/174, S. 22446). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wann genau soll die angekündigte Verlängerung der mehrjährigen Tarifglättung zur Einkommensteuer für landwirtschaftliche Betriebe umgesetzt werden
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wann genau soll die angekündigte Verlängerung der mehrjährigen Tarifglättung zur Einkommensteuer für landwirtschaftliche Betriebe umgesetzt werden, insbesondere vor dem Hintergrund, dass diese aus dem vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 gestrichen wurde (www.agrarheute.com/politik/steuerkracher-fuer-landwirte-pau schalierung-sinkt-ohne-entlastung-621469)?
2. Ist es zutreffend, dass die beabsichtigte Verlängerung der mehrjährigen Tarifglättung zur Einkommensteuer für landwirtschaftliche Betriebe nur auf sechs Jahre befristet gelten soll (www.agrarheute.com/politik/steuerentlastu ng-fuer-landwirte-ampel-regierung-bricht-zusagen-618795)?
3. Wie setzen sich die vom Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir angekündigten Entlastungen von „Pi mal Daumen 90 Mio. Euro“ durch die mehrjährige Tarifglättung zur Einkommensteuer für landwirtschaftliche Betriebe nach Kenntnis der Bundesregierung konkret zusammen, und hat die Bundesregierung Kenntnis, wie hoch die durchschnittliche Entlastung pro Betrieb durch diese Regelung wäre (Plenarprotokoll 20/174, S. 22446)?
4. Ist es zutreffend, dass juristische Personen von der beabsichtigten Verlängerung der mehrjährigen Tarifglättung zur Einkommensteuer für landwirtschaftliche Betriebe ausgenommen sein sollen, und wenn ja, warum (www.agrarheute.com/politik/steuerentlastung-fuer-landwirte-ampel-regierung-bri cht-zusagen-618795)?
5. Hat die Bundesregierung Kenntnis, wie groß die Entlastung für die Landwirtschaft durch die Abschaffung der verpflichtenden Flächenstilllegung (GLÖZ 8) ist, und wenn ja, wie hoch ist demnach die durchschnittliche Entlastung je landwirtschaftlichem Betrieb?
6. Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob und um wie viel die Bürokratieund Verwaltungskosten in der Landwirtschaft in dieser Legislaturperiode gestiegen sind (bitte ggf. ausführen)?
7. Um wie viele Millionen Euro pro Jahr möchte der Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir die Bürokratieund Verwaltungskosten in der Landwirtschaft in etwa reduzieren (www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/028-buerokratieabbau.html)?
8. Ist der Bundesregierung bekannt, dass beispielsweise unser europäisches Nachbarland Österreich eine Agrardieselrückerstattung von rund 37,5 Cent pro Liter eingeführt hat und welche Auswirkungen solche Maßnahmen, die nach Ansicht der Fragesteller eine Wettbewerbsverzerrung innerhalb des europäischen Binnenmarkts darstellen, auf die deutsche Landwirtschaft haben (bitte ggf. auch mit konkreten ökonomischen Kennzahlen angeben)?
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage erscheint als eigene Drucksache und ist hier nicht abgedruckt. Sie ist über die Parlamentsdatenbank des Deutschen Bundestages unter derselben Vorgangsnummer zu finden.
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