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Bernd SchattnerMenü

Schriftliche Frage

Beachtung der Nachtflugbeschränkungen bei dem Nachtflug der Bundesministerin Annalena Baerbock von Frankfurt nach Luxemburg

Eingereicht
12. Juli 2024
Drucksache
20/12255
Eingebracht von
Bernd Schattner, MdB
Wahlperiode
20.

Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.

Die Frage

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock bei ihrem Nachtflug von Frankfurt nach Luxemburg über 184 km das Nachtflugverbot beachtet hat, und wie sind solche Kurzstreckenflüge in Deutschland mit den Klimaschutzzielen der Bundesregierung vereinbar (www.youtube.com/w atch?v=UWB6SW3qI70)?

Die Antwort der Bundesregierung

Grundsätzlich werden vor jeder Nutzung der Flugbereitschaft zunächst emissionsärmere Reisemöglichkeiten wie Zugverbindungen, Linienflüge oder die Anreise mit dem Pkw geprüft. Limitierender Faktor ist jedoch oft die enge Abfolge von Terminen. Häufig können eng aufeinanderfolgende Termine im Inund Ausland nur durch die Nutzung der Flugbereitschaft wahrgenommen werden. Die Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock hält sich an die geltenden Regelungen zu Nachtflugbeschränkungen. Seit 2014 gleicht die Bundesregierung die Klimawirkung von Dienstreisen mit Flugzeug und Pkw aus. Nach jedem Kalenderjahr wird die verursachte Klimawirkung im Folgejahr berechnet und kompensiert.

Original beim Deutschen BundestagZurück ins Archiv