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Bernd SchattnerMenü

Schriftliche Frage

Bedrängung der Bundesministerin Annalena Baerbock durch einen unbekannten Pressevertreter bei den Vereinten Nationen in New York

Eingereicht
4. Oktober 2024
Drucksache
20/13175
Eingebracht von
Bernd Schattner, MdB
Wahlperiode
20.

Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.

Die Frage

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Funktion bzw. welches Amt die Person ausübt, die im Gefolge der Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock bei den Vereinten Nationen einen ausländischen Pressevertreter vor und während eines Pressestatements an einem von ihm erstrebten exklusiven Zugang zur Bundesministerin hinderte (vgl. www.welt.de/politik/ausland/article253687774/Annalena-Baerbock-Ru ssischer-TV-Vertreter-stoert-Pressestatement-vo n-Annalena-Baerbock.html), und wenn ja, wie verhält sich dieses Vorgehen gegenüber Journalisten mit der Haltung der Bundesregierung zur Pressefreiheit (vgl. www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kulturstaatsministerin-roth-zum-ta g-der-pressefreiheit-2276274), die die Bundesregierung explizit dadurch gefährdet sieht, dass (tatsächliche oder vermeintliche) Journalisten u. a. auf Demonstrationen durch körperlichen Zwang an dieser gehindert würden und die Pressefreiheit dadurch unzulässig beeinträchtigen würde?

Die Antwort der Bundesregierung

Die Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock wurde am 24. September 2024 auf dem Weg zu einem Pressestatement auf dem Gelände des Hauptquartiers der Vereinten Nationen (VN) in New York von einem unbekannten Pressevertreter bedrängt. Delegationsmitglieder wiesen den Pressevertreter wiederholt daraufhin, dass im Rahmen des Pressestatements auch die Möglichkeit bestehe, Fragen an die Bundesministerin zu richten, und haben ihn eingeladen, an dem Pressestatement teilzunehmen. Sie baten ihn zudem darum, den Ablauf des Statements im Sinne aller anwesenden Journalistinnen und Journalisten zu respektieren. Nach Informationen des Auswärtigen Amts haben die VN den Vorfall überprüft. Da das Verhalten nicht im Einklang mit den VN-Richtlinien für Pressevertreter stand, wurde ihm die Akkreditierung als ständiger Korrespondent entzogen.

Original beim Deutschen BundestagZurück ins Archiv