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Bernd SchattnerMenü

Schriftliche Frage

Erkenntnisse über einen verhaltensauffälligen Syrer

Eingereicht
7. Februar 2025
Drucksache
20/14894
Eingebracht von
Bernd Schattner, MdB
Wahlperiode
20.

Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.

Die Frage

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über den beruflichen sowie persönlichen Lebenslauf des 48-jährigen Syrers, der durch Steinwürfe u. a. gegen das Bundeskanzleramt auffällig wurde, und wenn ja, warum konnte der Mann so viele Straftaten begehen, ehe er in Untersuchungshaft kam bzw. wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Schadenssumme, die der Syrer bisher verursacht hat (www.t-online.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/id_100577988/berlinnotorisch er-steinewerfer-attackiert-bundestag-festnahm e.html)?

Die Antwort der Bundesregierung

Der in der Fragestellung genannten Person wurde im Jahr 2015 die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt. Zum Schutz des Persönlichkeitsrechts der betreffenden Person und vor dem Hintergrund eines laufenden Ermittlungsverfahrens können weitere Auskünfte nicht veröffentlicht und auch nicht in eingestufter Form ausgeführt werden. Der Bundesregierung liegen zur Frage nach dem Zeitpunkt der Anordnung einer Untersuchungshaft in diesem Fall keine über die Presseberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse vor. Die Durchführung der strafrechtlichen Ermittlungen obliegt grundsätzlich den zuständigen örtlichen Behörden des Landes, in dessen Hoheitsbereich das Tatgeschehen stattgefunden hat. Die Behebung des durch den Steinwurf entstandenen Sachschadens am Gebäude des Bundesministeriums des Innern und für Heimat dauert aktuell noch an. Auf der Liegenschaft des Bundeskanzleramts ist nach derzeitigem Kenntnisstand der Bundesregierung kein nennenswerter Schaden entstanden. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse zu etwaigen Schadenssummen aus dem Verantwortungsbereich anderer Verfassungsorgane vor.

Original beim Deutschen BundestagZurück ins Archiv