Schriftliche Frage
Erkenntnisse über einen verhaltensauffälligen Syrer
- Eingereicht
- 7. Februar 2025
- Drucksache
- 20/14894
- Eingebracht von
- Bernd Schattner, MdB
- Wahlperiode
- 20.
Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.
Die Frage
Die Antwort der Bundesregierung
Der in der Fragestellung genannten Person wurde im Jahr 2015 die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt. Zum Schutz des Persönlichkeitsrechts der betreffenden Person und vor dem Hintergrund eines laufenden Ermittlungsverfahrens können weitere Auskünfte nicht veröffentlicht und auch nicht in eingestufter Form ausgeführt werden. Der Bundesregierung liegen zur Frage nach dem Zeitpunkt der Anordnung einer Untersuchungshaft in diesem Fall keine über die Presseberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse vor. Die Durchführung der strafrechtlichen Ermittlungen obliegt grundsätzlich den zuständigen örtlichen Behörden des Landes, in dessen Hoheitsbereich das Tatgeschehen stattgefunden hat. Die Behebung des durch den Steinwurf entstandenen Sachschadens am Gebäude des Bundesministeriums des Innern und für Heimat dauert aktuell noch an. Auf der Liegenschaft des Bundeskanzleramts ist nach derzeitigem Kenntnisstand der Bundesregierung kein nennenswerter Schaden entstanden. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse zu etwaigen Schadenssummen aus dem Verantwortungsbereich anderer Verfassungsorgane vor.
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