Schriftliche Frage
Reaktion der Sicherheitsbehörden auf Blockadeaufrufe gegen den AfD-Bundesparteitag
- Eingereicht
- 10. Juli 2026
- Drucksache
- 21/7052
- Eingebracht von
- Bernd Schattner, MdB
- Wahlperiode
- 21.
Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.
Die Frage
Wie reagiert die Bundesregierung, insbesondere ihre Sicherheitsbehörden, auf Demonstrationsund Blockadeaufrufe, mit denen ein nach Parteiengesetz verpflichtend durchzuführender Parteitag der AfD am 4. und 5. Juli 2026 verhindert werden soll, und sieht sie darin einen Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung (vgl. https://taz.de/Blockaden-und-Demonstrationen/!6191617/)?
Die Antwort der Bundesregierung
Die Gefahrenabwehr sowie insgesamt die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der Verfolgung etwaiger Straftaten, u. a. auch im Zusammenhang mit Versammlungen, sowie die vorgreiflichen Bewertungen liegen nach der grundgesetzlichen Kompetenzordnung in der originären Zuständigkeit der Länder. In diesem Rahmen gegebenenfalls notwendige Vollzugsentscheidungen sind unter Beachtung und Abwägung aller widerstreitenden, auch verfassungsrechtlichen Belange zu treffen.
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