Schriftliche Frage
Beweise des Bundesamts für Verfassungsschutz zur Hochstufung der AfD als gesichert rechtsextrem
- Eingereicht
- 16. Mai 2025
- Drucksache
- 21/166
- Eingebracht von
- Bernd Schattner, MdB
- Wahlperiode
- 21.
Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.
Die Frage
Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Beweissammlung, die das Bundesamt für Verfassungsschutz zur Hochstufung der AfD als gesichert rechtsextrem vorgenommen hat, und ist eine Veröffentlichung der Beweise geplant, und wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?
Die Antwort der Bundesregierung
Dem Bundesministerium des Innern sind das Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) zur Hochstufung der Alternative für Deutschland (AfD) nebst den darin aufgeführten Belegen bekannt. Eine Veröffentlichung ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht vorgesehen. Es handelt sich um ein behördeninternes Gutachten des BfV, das als Verschlusssache „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft ist. Das Gutachten ist keine bloße Sachverhaltsdarstellung, sondern beinhaltet Analysen und Bewertungen, die Rückschlüsse auf die Arbeitsweise des BfV zulassen, was einer Veröffentlichung entgegensteht.
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