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Bernd SchattnerMenü

Kleine Anfrage

Auswirkungen des Verbandsklagerechts auf Bauprojekte und die Landwirtschaft

Eingereicht
21. Juli 2025
Drucksache
21/935
Eingebracht von
Fraktion der AfD
Wahlperiode
21.

Eine Kleine oder Große Anfrage bringt die Fraktion ein. Bernd Schattner hat sie mitgezeichnet – sie ist nicht seine allein.

Die Anfrage im Wortlaut

Vorbemerkung der Fragesteller Das Verbandsklagerecht ermöglicht es anerkannten Umweltund Naturschutzvereinigungen, ohne eigene Betroffenheit gegen Entscheidungen staatlicher Stellen vorzugehen, die Umweltbelange berühren. Rechtsgrundlagen sind insbesondere das Bundesnaturschutzgesetz (§ 64 BNatSchG) und das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (§ 2 UmwRG; www.umweltbundesamt.de/themen/vom-bu nd-anerkannte-umwelt-naturschutzvereinigungen). Die Wissenschaftlichen Dienste (WD) des Deutschen Bundestages stellen heraus, dass dadurch ein niedrigschwelliger Zugang zur gerichtlichen Überprüfung geschaffen wird (WD 5 - 3000 - 118/24 vom 19. August 2024). In der Praxis führt dieses Klagerecht jedoch dazu, dass Bauprojekte aller Ebenen häufig durch Klagen verzögert oder verhindert werden (WD 8 - 3000 - 006/25). In der Landwirtschaft werden auf diesem Weg durch gerichtliche Entscheidungen zudem vielfach zusätzliche Umweltund Tierschutzauflagen erzwungen (ebd.). Das Ziel „Klimaneutralität bis 2045“ im Grundgesetz könnte zudem die Klagemöglichkeiten weiter ausweiten (WD 7 - 3000 - 216/18 vom 27. Dezember 2018 und WD 7 - 3000 - 208/18 vom 6. November 20218). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche volkswirtschaftlichen Kosten in den letzten fünf Jahren durch Verzögerungen oder Verhinderungen von Bauprojekten aufgrund von Verbandsklagen entstanden sind, und wie bewertet sie die Auswirkungen dieser Kosten im Hinblick auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Infografiken/Schlaglichter-der-Wirtschaftspolitik/2024/07/04-kosten-des-klimawande ls-download.pdf?__blob=publicationFile&v=6)? 2. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die zusätzlichen Kosten für die öffentliche Hand (Bund, Länder, Kommunen) durch die Bearbeitung von Verbandsklagen in den letzten fünf Jahren vor, hat sie sich eine Auffassung erarbeitet zu deren Um Wir fragen die Bundesregierung: 1. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche volkswirtschaftlichen Kosten in den letzten fünf Jahren durch Verzögerungen oder Verhinderungen von Bauprojekten aufgrund von Verbandsklagen entstanden sind, und wie bewertet sie die Auswirkungen dieser Kosten im Hinblick auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Infografiken/Schlaglichter-der-Wirtschaftspolitik/2024/07/04-kosten-des-klimawande ls-download.pdf?__blob=publicationFile&v=6)? 2. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die zusätzlichen Kosten für die öffentliche Hand (Bund, Länder, Kommunen) durch die Bearbeitung von Verbandsklagen in den letzten fünf Jahren vor, hat sie sich eine Auffassung erarbeitet zu deren Umfang und Entwicklung (www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-974150), und wie lautet diese ggf.? 3. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor zum Einfluss von durch Verbandsklagen erwirkte Umweltund Tierschutzauflagen auf die Selbstversorgung Deutschlands mit Lebensmitteln, wenn ja, welche sind dies, und gibt es aus Sicht der Bundesregierung Hinweise, dass diese Auflagen zu einer gesteigerten Abhängigkeit von Lebensmittelimporten aus Drittstaaten geführt haben (www.bundestag.de/resource/blob/922148/cb88309a1d91a8292826377880eab81b/WD-5-110-22-pdf-data.pdf)? 4. Wie bewertet die Bundesregierung die strategische Bedeutung einer ausgewogenen Balance zwischen Umweltschutzauflagen und der Sicherstellung der nationalen Selbstversorgung mit Lebensmitteln (www.bmuv.de/themen/gesundheit/lebensmittelsicherheit/ueberblick-lebensmittelsicherheit), und welche Maßnahmen zieht sie ggf. in Erwägung, um eine nachhaltige Ernährungssouveränität Deutschlands angesichts international wachsender Abhängigkeiten zu garantieren? 5. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, wie viele vom Bund anerkannte Umweltund Naturschutzvereinigungen, die in den letzten fünf Jahren Verbandsklagen angestrengt haben, im Lobbyregister des Deutschen Bundestages eingetragen sind, hat sie sich eine Positionierung erarbeitet zur Transparenz der finanziellen Strukturen dieser Vereinigungen insbesondere im Hinblick auf potenzielle Interessenkonflikte, und wenn ja, wie lautet diese (www.lobbyregister.bundestag.de)? 6. Sind der Bundesregierung kontroverse Verbandsklagen von Umweltverbänden bekannt, die ihre Klagen gegen monetäre Leistungen oder gegen Gründung einer Stiftung zurückgezogen haben (Ablasshandel; www.umweltbundesamt.de/publikationen/freiwillige-kompensationszahlungen-nachhaltige#: ~:text=Der%20Markt%20f%C3%BCr%20freiwillige%20Kompensationsza hlungen,im%20Diskurs%20%C3%BCber%20freiwillige%20Kompensation szahlungen), wenn ja, welche sind dies, und wie hoch waren die Ablösespenden an die Umweltverbände? 7. Plant die Bundesregierung die Einführung des Verbandsklagerechtes in Tierschutzangelegenheiten auf Bundesebene?

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage erscheint als eigene Drucksache und ist hier nicht abgedruckt. Sie ist über die Parlamentsdatenbank des Deutschen Bundestages unter derselben Vorgangsnummer zu finden.

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