Schriftliche Frage
Höhe der Handgelder pro abgeschobenem Straftäter nach Afghanistan
- Eingereicht
- 1. August 2025
- Drucksache
- 21/1089
- Eingebracht von
- Bernd Schattner, MdB
- Wahlperiode
- 21.
Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.
Die Frage
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie hoch die Handgelder pro abgeschobenem Straftäter aus Afghanistan waren (wenn ja, bitte je Straftäter auflisten; www.focus.de/politik/deutschland/ erster-merz-abschiebeflug-gestartet-kriminelle-af ghanen-werden-nach-kabul-gebracht_99917092-3 89f-4a3c-b405-5072abb10958.html)?
Die Antwort der Bundesregierung
Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe Rückzuführende Barmittel zur Verfügung gestellt bekommen, fällt in die Zuständigkeit der Länder. Die Bundesregierung hat hierzu keine Vorgaben gemacht und hat die Mitgabe von Barmitteln durch die Länder nicht systematisch erfasst.
Original beim Deutschen BundestagZurück ins ArchivAus demselben Feld
- 06.08.2026Gewalttat von Stade: Mögliche Informationsdefizite im Austausch mit ausländischen Behörden und bei der Weitergabe sicherheitsrelevanter Erkenntnisse
- 06.08.2026Geplante Kürzungen beim Wohngeld, Kostenverlagerungen in die Grundsicherung und Belastungen der Kommunen
- 06.08.2026Deutsche Rolle bei der strategischen Bevorratung kritischer und strategischer Rohstoffe
- 31.07.2026Bundesrechtliche Vorgaben und Harmonisierungsbedarf beim Schutz von Rehkitzen