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Bernd SchattnerMenü

Schriftliche Frage

Auflistung von in Deutschland verbotenen Parolen und Sprüchen

Eingereicht
19. September 2025
Drucksache
21/1709
Eingebracht von
Bernd Schattner, MdB
Wahlperiode
21.

Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.

Die Frage

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob es nach den Verurteilungen von Sprüchen wie „Alles für Deutschland“ eine Auflistung von verbotenen Parolen und Sprüchen gibt, die in Deutschland verurteilt wurden, wodurch verboten wurde, diese zu sagen?

Die Antwort der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von einer Auflistung im Sinne der Fragestellung. § 86a des Strafgesetzbuches (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen) stellt es unter anderem unter Strafe, Parolen einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei, einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation zu verwenden. Ob die Verwendung einer bestimmten Parole strafbar ist, hängt nicht davon ab, ob es wegen der Verwendung dieser konkreten Parole schon einmal zu einer Verurteilung gekommen ist, sondern davon, ob sie ein Kennzeichen einer entsprechenden Organisation ist.

Original beim Deutschen BundestagZurück ins Archiv