Schriftliche Frage
Auflistung von in Deutschland verbotenen Parolen und Sprüchen
- Eingereicht
- 19. September 2025
- Drucksache
- 21/1709
- Eingebracht von
- Bernd Schattner, MdB
- Wahlperiode
- 21.
Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.
Die Frage
Die Antwort der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von einer Auflistung im Sinne der Fragestellung. § 86a des Strafgesetzbuches (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen) stellt es unter anderem unter Strafe, Parolen einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei, einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation zu verwenden. Ob die Verwendung einer bestimmten Parole strafbar ist, hängt nicht davon ab, ob es wegen der Verwendung dieser konkreten Parole schon einmal zu einer Verurteilung gekommen ist, sondern davon, ob sie ein Kennzeichen einer entsprechenden Organisation ist.
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