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Bernd SchattnerMenü

Schriftliche Frage

Zurückziehung der Beschwerde des Auswärtigen Amts gegen ein Gerichtsurteil zur Visumerteilung im Fall einer afghanischen Familie

Eingereicht
2. Oktober 2025
Drucksache
21/1948
Eingebracht von
Bernd Schattner, MdB
Wahlperiode
21.

Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.

Die Frage

Warum wurde im Fall einer afghanischen Familie, in dem das Berliner Verwaltungsgericht die Bundesregierung dazu verpflichtete, dieser Visa für die Einreise nach Deutschland zu erteilen, die vom Auswärtigen Amt eingelegte Beschwerde gegen das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zurückgezogen, und bedeutet diese Rechtslage, dass noch alle 2.300 Afghanen mit deutscher Aufnahmezusage von Pakistan nach Deutschland einreisen dürfen (https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2025/bundesregierung-macht-afghanische r-familie-weg-zur-einreise-frei/)?

Die Antwort der Bundesregierung

Im Rahmen eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens in Visaangelegenheiten werden die Umstände des konkreten Einzelfalls von der Bundesregierung in jedem Verfahrensstadium umfassend geprüft und daraus resultierende Handlungsoptionen sorgfältig abgewogen. Das Ergebnis dieser Prüfung bildet die Grundlage für die Entscheidung, ob und gegebenenfalls welche prozessualen Maßnahmen im konkreten Einzelfall getroffen werden. Das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern stimmen sich dabei eng ab. Im Ausreiseverfahren erfolgt ein mehrstufiger Prüfprozess mit geregelten Zuständigkeiten unter den beteiligten Behörden. Derzeit finden Detailprüfungen zu den bestehenden Aufnahmezusagen für afghanische Staatsangehörige statt, die einer erneuten Überprüfung für jede Person dienen, ob die Kriterien einer Aufnahme weiterhin erfüllt sind. In Fällen, in denen Personen nicht alle Voraussetzungen erfüllen, z. B. Sicherheitsüberprüfungen negativ verlaufen, wird eine Aufnahme nicht stattfinden.

Original beim Deutschen BundestagZurück ins Archiv