Kleine Anfrage
Landwirtschaftliche Kennartenerfassung und deren Verwendung
- Eingereicht
- 22. Oktober 2025
- Drucksache
- 21/2376
- Eingebracht von
- Fraktion der AfD
- Wahlperiode
- 21.
Eine Kleine oder Große Anfrage bringt die Fraktion ein. Bernd Schattner hat sie mitgezeichnet – sie ist nicht seine allein.
Die Anfrage im Wortlaut
Vorbemerkung der Fragesteller
Zur Förderung der Biodiversität in der landwirtschaftlichen Grünlandnutzung mit einer hohen Anzahl von typischen Kennarten wird die extensive Bewirtschaftung öffentlich gefördert, um den Ertragsverlust in Deutschland auszugleichen (https://landwirtschaft.hessen.de/sites/landwirtschaft.hessen.de/files/2024-04/Das_Wichtigste%20_im_Ueberblick_2024_neue%20HALM%202-RL_Stan d%2015.02.24.pdf). Mit den freiwilligen Öko-Regelungen werden gesonderte Dienstleistungen für Klimaund Umweltschutz in der Landwirtschaft erbracht und die Ziele des Green Deal mit positiven Rahmenbedingungen verfolgt. Die „Öko-Regelung 5 – Kennarten auf Dauergrünland (ÖR 5)“ unterstützt auf einzelnen Dauergrünlandschlägen der Betriebe ökologisch wertvolle Pflanzenarten, die auf landespezifischen Listen als regionaltypische Kennarten vorgegeben werden und die Bedingungen für artenreiches Dauergrünland erfüllen (www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/direktzahlungen/oekoregelungen.htm). Ab 2025 entfallen die Kartierbögen zur Dokumentation der Kennarten; als Ersatz sind georeferenzierte Fotos vorgesehen. Die einzelbetrieblichen Erfassungsdaten könnten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) relevant sein. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Ist der Bundesregierung bekannt, wie in den einzelnen Bundesländern bei den Agrarbehörden die für Prämienauszahlung notwendigen Daten erfasst werden? 2. Gibt es Informationen an die Bundesregierung, ob diese Daten noch für andere Zwecke Verwend
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Ist der Bundesregierung bekannt, wie in den einzelnen Bundesländern bei den Agrarbehörden die für Prämienauszahlung notwendigen Daten erfasst werden?
2. Gibt es Informationen an die Bundesregierung, ob diese Daten noch für andere Zwecke Verwendung finden?
3. Hat die Bundesregierung Informationen darüber, welche weiteren Behörden in Deutschland sich Zugriff auf diese Daten beschaffen können?
4. Wie verteilen sich nach Wissen der Bundesregierung die beantragten Flächen für die ÖR 5 in den einzelnen Bundesländern?
5. Gibt es Informationen bei der Bundesregierung darüber, ob es eine positive Flächenkorrelation der beantragten ÖR-5-Flächen mit benachbarten Naturschutzflächen oder NATURA-2000-Gebieten gibt?
6. Kann die Bundesregierung mitteilen, wie diese Daten archiviert werden und wie lange die Aufbewahrungsfrist gilt (bitte ggf. ausführen)?
7. Welche konkreten Maßnahmen sieht die Bundesregierung ggf. zur Weiterführung dieses konkreten landwirtschaftlichen Vertragsnaturschutzprogrammes ab 2026 vor?
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage erscheint als eigene Drucksache und ist hier nicht abgedruckt. Sie ist über die Parlamentsdatenbank des Deutschen Bundestages unter derselben Vorgangsnummer zu finden.
Original beim Deutschen BundestagZurück ins ArchivAus demselben Feld
- 22.07.2026Risiken für landwirtschaftliche Betriebe durch geänderte Tierwohlverträge im Lebensmitteleinzelhandel
- 17.07.2026Zentralisierung des Genehmigungsverfahrens für Tierversuche
- 08.07.2026Geplante Unterstützungsmaßnahmen für den deutschen Weinbau
- 08.07.2026Position der Bundesregierung zu den EU-Plänen für die Gemeinsame Agrarpolitik ab 2028