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Bernd SchattnerMenü

Kleine Anfrage

Landwirtschaftliche Kennartenerfassung und deren Verwendung

Eingereicht
22. Oktober 2025
Drucksache
21/2376
Eingebracht von
Fraktion der AfD
Wahlperiode
21.

Eine Kleine oder Große Anfrage bringt die Fraktion ein. Bernd Schattner hat sie mitgezeichnet – sie ist nicht seine allein.

Die Anfrage im Wortlaut

Vorbemerkung der Fragesteller Zur Förderung der Biodiversität in der landwirtschaftlichen Grünlandnutzung mit einer hohen Anzahl von typischen Kennarten wird die extensive Bewirtschaftung öffentlich gefördert, um den Ertragsverlust in Deutschland auszugleichen (https://landwirtschaft.hessen.de/sites/landwirtschaft.hessen.de/files/2024-04/Das_Wichtigste%20_im_Ueberblick_2024_neue%20HALM%202-RL_Stan d%2015.02.24.pdf). Mit den freiwilligen Öko-Regelungen werden gesonderte Dienstleistungen für Klimaund Umweltschutz in der Landwirtschaft erbracht und die Ziele des Green Deal mit positiven Rahmenbedingungen verfolgt. Die „Öko-Regelung 5 – Kennarten auf Dauergrünland (ÖR 5)“ unterstützt auf einzelnen Dauergrünlandschlägen der Betriebe ökologisch wertvolle Pflanzenarten, die auf landespezifischen Listen als regionaltypische Kennarten vorgegeben werden und die Bedingungen für artenreiches Dauergrünland erfüllen (www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/direktzahlungen/oekoregelungen.htm). Ab 2025 entfallen die Kartierbögen zur Dokumentation der Kennarten; als Ersatz sind georeferenzierte Fotos vorgesehen. Die einzelbetrieblichen Erfassungsdaten könnten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) relevant sein. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Ist der Bundesregierung bekannt, wie in den einzelnen Bundesländern bei den Agrarbehörden die für Prämienauszahlung notwendigen Daten erfasst werden? 2. Gibt es Informationen an die Bundesregierung, ob diese Daten noch für andere Zwecke Verwend Wir fragen die Bundesregierung: 1. Ist der Bundesregierung bekannt, wie in den einzelnen Bundesländern bei den Agrarbehörden die für Prämienauszahlung notwendigen Daten erfasst werden? 2. Gibt es Informationen an die Bundesregierung, ob diese Daten noch für andere Zwecke Verwendung finden? 3. Hat die Bundesregierung Informationen darüber, welche weiteren Behörden in Deutschland sich Zugriff auf diese Daten beschaffen können? 4. Wie verteilen sich nach Wissen der Bundesregierung die beantragten Flächen für die ÖR 5 in den einzelnen Bundesländern? 5. Gibt es Informationen bei der Bundesregierung darüber, ob es eine positive Flächenkorrelation der beantragten ÖR-5-Flächen mit benachbarten Naturschutzflächen oder NATURA-2000-Gebieten gibt? 6. Kann die Bundesregierung mitteilen, wie diese Daten archiviert werden und wie lange die Aufbewahrungsfrist gilt (bitte ggf. ausführen)? 7. Welche konkreten Maßnahmen sieht die Bundesregierung ggf. zur Weiterführung dieses konkreten landwirtschaftlichen Vertragsnaturschutzprogrammes ab 2026 vor?

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage erscheint als eigene Drucksache und ist hier nicht abgedruckt. Sie ist über die Parlamentsdatenbank des Deutschen Bundestages unter derselben Vorgangsnummer zu finden.

Original beim Deutschen BundestagZurück ins Archiv