Kleine Anfrage
Externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz im Zeitraum vom 6. Mai 2025 bis 31. Dezember 2025
- Eingereicht
- 8. Januar 2026
- Drucksache
- 21/3528
- Eingebracht von
- Fraktion der AfD
- Wahlperiode
- 21.
Eine Kleine oder Große Anfrage bringt die Fraktion ein. Bernd Schattner hat sie mitgezeichnet – sie ist nicht seine allein.
Die Anfrage im Wortlaut
Vorbemerkung der Fragesteller
Der Bundesrechnungshof hat in seinem jüngsten Bericht „Jährliche Berichterstattung über den Einsatz externer Berater“ (2023) deutlich hervorgehoben, dass die derzeitige Beraterberichterstattung der Bundesregierung (https://fragdenstaat.de/dokumente/256117-beraterbericht-2023/?page=1) nicht ausreicht, um dem Deutschen Bundestag eine klare und nachvollziehbare Grundlage für die Kontrolle externer Beratungsund Unterstützungsleistungen zu ermöglichen (www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2023/externe-berater-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=2). In seinem Bericht kritisiert der Bundesrechnungshof unter anderem fehlende oder unzureichende Angaben zu Projektzielen, Auftragsinhalten, beteiligten Auftragnehmern und Subunternehmern, Vergabeverfahren, Kostenstrukturen sowie Erfolgskontrollen (ebd.). Er weist ausdrücklich darauf hin, dass die Berichterstattung grundlegende Transparenzanforderungen verfehlt und fordert daher eine Reform dieser Berichterstattung, um deren Aussagekraft zu erhöhen (ebd.). Aus Sicht der Fragesteller erzeugen die vom Bundesrechnungshof festgestellten Mängel ein deutliches Demokratieund Kontrolldefizit. Eine Berichterstattung, die wesentliche Informationen über externe Beratungsund Unterstützungsleistungen nicht oder nur unzureichend enthält, beeinträchtigt die parlamentarische Kontrolle und verhindert eine transparente Bewertung des Einsatzes öffentlicher Mittel. Zudem zeigen aktuelle Presseberichte eine deutliche Steigerung der Ausgaben für externe Beratungsleistungen in der Bundesverwaltung. Der „Tagesspiegel“ berichtet für das Jahr 2023 von rund 239 Mio. Euro, die von den Bundesministerien für externe Beratungsund Unterstützungsleistungen aufgewendet wurden (www.tagesspiegel.de/politik/239-millionen-euro-bundesministerien-geben-deutlich-mehr-fur-externe-berater-aus-12799040.html). Auch Heise Online weist für denselben Zeitraum Ausgaben von über 230 Mio. Euro aus und verweist auf den deutlichen Kostenanstieg insbesondere im Bereich digitaler Modernisierungsprojekte (www.heise.de/news/Bundesregierung-zahlte-2023-ueber-230-Millionen-Euro-an-Beratungsfirmen-10186307.html). Ein Artikel des „Spiegels“ vom 19. Juni 2025 hebt zusätzlich hervor, dass die von der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen bislang nicht ausreichen, um die vom Bundesrechnungshof kritisierten strukturellen Probleme beim Beratereinsatz zu beheben (www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/bundesrechnungshof-kritisiertteure-berater-fuer-regierung-a-15a358c3-1259-440f-bdd6-670360ac79be). Vor diesem Hintergrund halten die Fragesteller es für notwendig, für den Zeitraum vom 6. Mai 2025 bis zum 31. Dezember 2025 eine klare und detaillierte Darstellung der externen Beratungsund Unterstützungsleistungen im
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage erscheint als eigene Drucksache und ist hier nicht abgedruckt. Sie ist über die Parlamentsdatenbank des Deutschen Bundestages unter derselben Vorgangsnummer zu finden.
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