Kleine Anfrage
Transparenz und Darstellung von Gasspeicherfüllständen - Datenquellen, Farblegenden, Kommunikationsstandards und Änderungen der Visualisierung
- Eingereicht
- 26. Februar 2026
- Drucksache
- 21/4370
- Eingebracht von
- Fraktion der AfD
- Wahlperiode
- 21.
Eine Kleine oder Große Anfrage bringt die Fraktion ein. Bernd Schattner hat sie mitgezeichnet – sie ist nicht seine allein.
Die Anfrage im Wortlaut
Vorbemerkung der Fragesteller
In der öffentlichen Kommunikation zur Gasversorgung spielen tagesaktuelle Darstellungen von Gasspeicherfüllständen eine wesentliche Rolle. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht hierzu fortlaufend Visualisierungen und weist als Datenquelle u. a. AGSI+ (Aggregated Gas Storage Inventory) aus (www.bundesnetzagentur.de/DE/Gasversorgung/aktuelle_gasversorgung/start.html). Gasspeicher in Deutschland unterliegen stichtagsbezogenen Mindestfüllständen. Die Gasspeicherfüllstandsverordnung (GasSpFüllstV) sieht im Regelfall u. a. 80 Prozent zum 1. November sowie 30 Prozent zum 1. Februar vor; für einzelne Speicher gelten abweichende Werte (www.gesetze-im-internet.de/gasspf_llstv_2025/BJNR0820A0025.html, www.eon.de/de/gk/energiewissen/gasspeicher-fuellstaende-und-umlagen.html). Vor diesem Hintergrund ist aus Sicht der Fragesteller eine transparente, methodisch nachvollziehbare und konsistente Visualisierungspraxis erforderlich. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche Bundesministerien und Bundesbehörden veröffentlichen aktuell (Stand: Antwortdatum) eigene Dashboards, Grafiken und oder Karten
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Bundesministerien und Bundesbehörden veröffentlichen aktuell (Stand: Antwortdatum) eigene Dashboards, Grafiken und oder Karten zu Gasspeicherfüllständen, und welche konkreten Produkte bzw. Unterseiten sind dies (bitte auflisten)?
2. Welche Datenquellen werden für diese Veröffentlichungen jeweils genutzt (z. B. AGSI+, Betreiberangaben, INES (Initiative Energien Speichern)- Daten), und welche Datenübernahme erfolgt technisch (API (Application Programming Interface), Download bzw. CSV (Comma-Separated Va lues), manuelle Übernahme)?
3. Welche Farblegenden (z. B. rot, gelb, grün und deren Abstufungen) werden in den in Frage 1 genannten Veröffentlichungen verwendet, und welche Schwellenwerte (in Prozent) sind diesen Legenden jeweils zugeordnet?
4. Wurden seit dem
1. Januar 2024 in den in Frage 1 genannten Veröffentlichungen Schwellenwerte, Farbstufenanzahl oder Zuordnungen der Farblegenden geändert, und wenn ja, wann, wo, und mit welcher Begründung (bitte Änderungen tabellarisch nach Produkt bzw. Datum bzw. Änderungsinhalt darstellen)?
5. Welche Stelle ist innerhalb der Bundesregierung bzw. der jeweiligen Behörde fachlich verantwortlich für die Festlegung bzw. Änderung der Farblegenden und Visualisierungslogik (bitte Zuständigkeiten und Freigabeprozesse darstellen)?
6. Nach welchen fachlichen Standards bzw. Leitlinien (z. B. Risikokommunikation, Human Factors, Barrierefreiheit) werden Farblegenden für kritische Infrastrukturdaten gestaltet, und wie wird geprüft, dass Darstellungen nicht missverständlich sind?
7. Erfolgt die Bewertung „kritisch/unkritisch“ in behördlichen Darstellungen anhand absoluter Füllstände oder relativ zu gesetzlichen Stichtagsvorgaben (GasSpFüllstV), und wie wird dies für Nutzerinnen und Nutzer transparent erläutert (z. B. Methodikbzw. Metadatenseite)?
8. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ggf. ergriffen, um die Öffentlichkeit über die Logik der gesetzlichen Mindestfüllstände nach GasSpFüllstV zu informieren (insbesondere zum
1. Februar), und wie wird in Veröffentlichungen sichergestellt, dass eine „grüne“ Darstellung nicht mit „genereller Entwarnung“ gleichgesetzt wird?
9. Welche Mechanismen bestehen ggf., um Änderungen der Darstellung bzw. den Legenden externer Plattformen (z. B. AGSI+) zu erkennen, bevor diese in behördliche Kommunikation einfließen (Monitoring, Change-Logs, Ansprechpartner, Versionsprüfung)?
10. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob AGSI+ bzw. deren Betreiber in den letzten 24 Monaten die Farblegende oder Schwellenwerte verändert hat, und wenn ja, welche Informationen liegen der Bundesregierung hierzu vor (Datum, Begründung, Kommunikationsweg)?
11. Plant die Bundesregierung, in behördlichen Darstellungen zusätzlich zu Prozentwerten auch absolute Energiemengen (z. B. TWh) sowie volumengewichtete Kennzahlen zu veröffentlichen, um Interpretationsfehler durch unterschiedliche Speichergrößen zu reduzieren? a) Wenn ja, in welchem Zeitplan? b) Wenn nein, welche Begründung führt die Bundesregierung an, diese nicht anzugeben und zu veröffentlichen?
12. Welche gesetzlich vorgegebenen Mindestfüllstände (inklusive Ausnahmen für bestimmte Speicher) gelten nach GasSpFüllstV aktuell zu den Stichtagen
1. November und
1. Februar, und welche fachliche Begründung liegt den jeweiligen Ausnahmen zugrunde?
13. Welche Folgen sieht die Bundesregierung, wenn Visualisierungen von Füllständen bei gleicher Prozentzahl (z. B. 40 bis 60 Prozent) je nach Jahreszeit sehr unterschiedliche Versorgungsrisiken bedeuten können, und welche Kommunikationsmaßnahmen hält sie für erforderlich, um dies korrekt einzuordnen?
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage erscheint als eigene Drucksache und ist hier nicht abgedruckt. Sie ist über die Parlamentsdatenbank des Deutschen Bundestages unter derselben Vorgangsnummer zu finden.
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