Schriftliche Frage
Zweckentfremdung von Mitteln des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität
- Eingereicht
- 27. März 2026
- Drucksache
- 21/5005
- Eingebracht von
- Bernd Schattner, MdB
- Wahlperiode
- 21.
Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.
Die Frage
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob das mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossene Sondervermögen bisher zweckentfremdet wurde (www.wiwo.de/politik/deutschland/sonder vermoegen-wenn-historische-500-milliarden-eur o-zu-versickern-drohen/100209136.html), und wenn ja, wofür (bitte die 14 größten Kostenpunkte samt Summe benennen)?
Die Antwort der Bundesregierung
Bei den Investitionen des Bundes aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) handelt es sich um zusätzliche Investitionen in die Modernisierung des Landes, die die Investitionen aus dem Kernhaushalt ergänzen. Die durch den Deutschen Bundestag beschlossene Investitionsquote von 10 Prozent im Kernhaushalt wird sowohl 2025 als auch für den Bundeshaushalt 2026 und die Finanzplanung bis 2029 eingehalten. Relevant sind hier qua gesetzlicher Definition ausschließlich die Haushaltsansätze. Eine Zweckentfremdung im Sinne der Fragestellung findet nicht statt.
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