Berlin, 17.04.2023 EU-Pflanzenschutzmittelverordnung ist existenzbedrohend für rheinland-pfälzische Winzer

Die geplante EU-Pflanzenschutzmittelverordnung, die im Juli 2022 vorgestellt wurde, sieht massive Einschränkung bei der Düngemittelverwendung im Weinbau vor. Bis hin zu einem kompletten Verbot in “ökologisch empfindlichen Gebieten” wie z. B. Trinkwasser- und Vogelschutzgebieten sowie Gebieten mit Naturdenkmälern. In Rheinland-Pfalz wären davon 37 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche betroffen.

Dazu der Bundestagsabgeordnete Bernd Schattner aus Rheinland-Pfalz:

“Die geplante EU-Verordnung und die damit einhergehende Ausweisung “Roter Gebiete” würde nicht nur eine enorme Einschränkung vieler Weinbauer und Winzer bedeuten sondern wäre das Ende für das Weinland Rheinland-Pfalz. Ein wirtschaftlicher Betrieb wird unter den von der EU geforderten Umständen nicht mehr möglich sein. Eine große Zahl an Winzern wird die Produktion einstellen, Weinfeste und ähnliche Veranstaltungen fänden nicht mehr statt. Nach Gesprächen mit hier ansässigen Winzern wird eines deutlich: Das Thema Pflanzenschutz in der Landwirtschaft im Allgemeinen und im Weinbau im Speziellen ist hoch komplex, dem wird das EU-Papier keinesfalls gerecht und der hinreichend bekannte, unterentwickelte Sachverstand der ideologiegetriebenen Bundesregierung wird die Lage eher verschlechtern, denn verbessern. Die grünen Heilsversprechen werden in fast schon religiöser Weise verbreitet und verteidigt, die Leidtragenden sind die Winzer und das Kulturgut Wein.”

Bernd Schattner hat deshalb gemeinsam mit der Fraktion der Alternative für Deutschland im Bundestag eine Resolution gegen die geplante EU-Verordnung formuliert:
1. auf europäischer Ebene ein Moratorium zur Aussetzung der EG-Nitratrichtlinie, um eine Evaluierung der Maßnahmen des im Jahr 2017 geänderten Düngerechts durchführen zu können, mit deren Erkenntnissen dann gegebenenfalls Anpassungen am Düngerecht vorgenommen werden können
2. im Falle notwendiger neuer Regelungen dafür Sorge zu tragen, dass sich das Düngerecht im Sinne der guten fachlichen Praxis am Düngebedarf landwirtschaftlicher Kulturen orientiert
3. im Falle notwendiger neuer Regelungen im Düngerecht dafür Sorge zu tragen, dass landwirtschaftliche Familienbetriebe diese wirtschaftlich tragbar umsetzen können
4. sich auf EU-Ebene für eine Harmonisierung der Messung und Bewertung der
Nährstoffbelastung – insbesondere Nitrat – in Gewässern einzusetzen, damit sichergestellt werden kann, dass die Daten aus verschiedenen Mitgliedstaaten vergleichbar sind
5. auf nationaler Ebene sicherzustellen, dass das “EU-Nitratmessnetz” so ausgebaut
wird, dass es engmaschig und fachlich geeignet ist und dafür insbesondere die Messstellendichte und die Anzahl der Messungen deutlich zu erhöhen
6. sicherzustellen, dass Betriebe, die nachweislich ordnungsgemäß und wasserschonend wirtschaften, von den Auflagen, die für nitratbelastete Gebiete (“rote Gebiete”) gelten, befreit sind;
7. die Düngeverordnung so zu ändern, dass die bedarfsgerechte Versorgung der
Pflanzen mit Nährstoffen nach guter fachlicher Praxis gewährleistet werden kann”

Hintergrund:
Im Jahr 2022 wurde in Deutschland auf 103 391 Hektar Wein angebaut. Damit blieb die Rebfläche gegenüber 2021 nahezu konstant (- 30 Hektar). Weißweinrebsorten nahmen um 0,9 % beziehungsweise 615 Hektar auf 70 752 Hektar zu. Rotweinrebsorten hingegen nahmen um 1,9 % beziehungsweise 644 Hektar auf 32 639 Hektar ab. Die größte Rebfläche weist Rheinland-Pfalz mit 64 739 Hektar aus, die kleinste Rebfläche gab es in Nordrhein-Westfalen mit 20 Hektar.
Regional wuchsen die Rebflächen von 2021 bis 2022 in folgenden Anbaugebieten prozentual am stärksten: Saale-Unstrut nahm um 1,1 % beziehungsweise 10 Hektar auf 847 Hektar zu, Rheinhessen um 0,6 % oder 153 Hektar auf 27 312 Hektar und Württemberg um 0,4 % oder 48 Hektar auf 11 407 Hektar.
Prozentual am stärksten abgenommen haben die Rebflächen in folgenden Anbaugebieten: Ahr nahm um 6,3 % beziehungsweise 35 Hektar auf 529 Hektar ab, Mosel um 1,0 % oder 89 Hektar auf 8 575 Hektar und Baden um 0,4 % oder 55 Hektar auf 15 727 Hektar.

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